Das Mädchen hatte seine Eltern verständigt und den Mann beschrieben. Das Handy soll er einem anderen Mann gegeben haben.
PolizeieinsatzMann fotografiert Zehnjährige in der Umkleide der Kerpener Erftlagune
Polizeieinsatz am Sonntag in der Erftlagune. Besucher hatten die Beamten gerufen, nachdem ein zehnjähriges Mädchen sich seinen Eltern anvertraut hatte: Ein Mann habe unter der Tür ihrer Umkleidekabine hinweg mit seinem Handy Fotos von ihr gemacht. Das Kind habe zudem beobachtet, dass er sein Handy auch unter andere Kabinentüren gehalten habe.
Wie Behördensprecher Thomas Held auf Anfrage bestätigte, haben die Polizisten einen Verdächtigen auf dem Gelände des Freibads angetroffen, den das Mädchen als den Mann aus der Frauen-Umkleidekabine erkannt haben will.
Polizei prüft, ob der Verdächtige schon auffällig geworden ist
Ein Handy hatte er nicht bei sich. Zeugen wollen beobachtet haben, wie er es einem anderen Mann übergeben habe. Nach dem mutmaßlichen Mittäter fahndet die Polizei; von dem anderen nahmen die Beamten die Personalien auf und ermitteln wegen des „Verdachts der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“, so der Passus. Es werde auch geprüft, ob gegen ihn wegen ähnlicher Vergehen schon ermittelt worden ist.
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Polizeisprecher Held lobt die Reaktion der Zehnjährigen. Sie habe Ruhe bewahrt und habe sich sofort ihren Eltern anvertraut.
Strafrechtlich bedenkliche Suche auf Facebook nach „Pädophilen“
Auf einer Facebookseite war am Montag das Foto eines fülligen Mannes mit freiem Oberkörper und Käppi veröffentlicht worden. Der Text dazu lautete: „Pädophiler aus Horrem, er hat gestern in der Erftlagune zwei kleine Mädchen im Alter von 4 und 6 Jahren in den Umkleiden fotografiert.“ Die Polizei hat diesen Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Ansicht übermittelt – sie entscheidet, ob die Polizei gegen denjenigen ermitteln soll, der das Foto veröffentlicht hat.
„Wer als Privatmann Fotos veröffentlicht, auf dem Dritte ohne deren Einwilligung zu sehen sind, kann sich unter Umständen strafbar machen“, sagt Held. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen mutmaßlichen Straftäter handele. Bei der Veröffentlichung von Fotos handele es sich um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Allein die Staatsanwaltschaft könne zwecks Ergreifung eines Tatverdächtigen Fotos freigeben, beispielsweise aus Überwachungskameras.