Ein 21-Jähriger hat einem Menschen das Leben genommen. Ins Gefängnis muss er dafür nicht. Angehörige des Opfers sind fassungslos.
Kommentar zum StrafmaßUrteil gegen Hürther Todesfahrer ist erklärungsbedürftig
Wut und Unverständnis entluden sich in dieser Woche auf dem Flur vor dem Saal des Kölner Amtsgerichts: schon in einer Pause der Verhandlung gegen einen 21-Jährigen, der im April 2023 in Hürth am Steuer eines Autos mit erheblichen technischen Mängeln einen Unfall verursacht hatte.
Ein 44-Jähriger, dem er den zuvor gekauften Wagen mit einem satten Gewinn verkaufen wollte, starb. Ein 13-jähriger Junge erlitt schwere Verletzungen, leidet noch heute an den Folgen des Erlebten. Beim Blick auf die Fotos – ein Ampelmast hatte sich in den Wagen gebohrt – kommt es einem Wunder gleich, dass er und der Fahrer überlebt haben.
Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
Doch der damals 20-Jährige hat nicht nur überlebt, er hat nicht nur den Jungen und den schwer verletzten Beifahrer ihrem Schicksal überlassen, sondern ist mit Hilfe von Helfern von der Bonnstraße geflohen. Und im Krankenhaus täuschte er vor, dass seine Verletzungen von einem Angriff auf ihn herrühren. Doch die Lüge flog schnell auf.
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Allein dem Umstand, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt gewesen ist, verdankt der Todesfahrer, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist – zu 20 Monaten Haft. Die muss er aber nicht antreten, wenn er sich in den kommenden drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt.
Die Angehörigen können dieses Urteil schwer akzeptieren
Das scheinbar milde Urteil begründete das Gericht damit, dass der Mann nicht vorbestraft sei und keine schädlichen Neigungen zeige. Zumal bei Verfahren vor einem Jugendgericht sowieso stets der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Für die Hinterbliebenen des 44-Jährigen ist das schwer zu akzeptieren. Immer wieder rief eine Schwester des Getöteten: „Sein neunjähriger Sohn muss jetzt ohne Vater aufwachsen!“ Für das Leid der Opfer haben Gerichte nicht immer Antworten oder Trost parat.