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GerichtSexualstraftäter aus Frechen kommt nicht mehr frei – Gefahr für Allgemeinheit

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Richter am Landgericht Köln haben eine lange Haftstrafe gegen einen 43-jährigen Frechener verhängt.

46 Taten in 17 Jahren konnten dem Mann nachgewiesen werden. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs an fünf Jungen und zwei Mädchen verurteilt.

Zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung hat die 22. Große Strafkammer am Landgericht Köln einen 43-jährigen Frechener verurteilt. Der Mann war wegen schweren bis besonders schweren sexuellen Missbrauchs an fünf Jungen und zwei Mädchen angeklagt. Nachgewiesen wurden ihm 46 Taten im Zeitraum von 2006 bis zur Festnahme im April 2023. „Sie haben einen Hang, erhebliche Straftaten zu begehen, sobald sich Ihnen die Gelegenheit bietet. Deshalb sind Sie gefährlich für die Allgemeinheit“, begründete die Vorsitzende Richterin Jennifer Otten das Urteil.

Der Angeklagte soll bei seinen Missbrauchstaten planvoll vorgegangen sein, indem er das Vertrauen der Kinder zu sich aufbaute und ihre schwierige Situation ausnutzte. Zudem habe er über den langen Zeitraum von 14 Jahren immer häufiger einschlägige Taten begangen und dabei immer weniger Rücksicht auf die Leiden der Geschädigten genommen, die sich gegen den psychischen Druck, unter den er sie setzte, kaum wehren konnten.

Der Mut eines Siebenjährigen brachte die Ermittlungen ins Rollen

Einer der inzwischen erwachsenen Nebenkläger, die zur Urteilsverkündung anwesend waren, verließ während der Begründung den Saal, kehrte aber später wieder zurück. Denn bis in Einzelheiten fasste Richterin Otten die Taten zusammen. „Wie tausend Nadelstiche“ und „wie Hölle“ schilderten zwei der Opfer die erlittenen Schmerzen. Ein Geschädigter fühlt sich bis heute „beschmutzt“, weil er das Gefühl hat, sich für Computerspiele und Freizeitunternehmungen „prostituiert“ zu haben.

Erst der Mut des jüngsten Geschädigten, ein damals Siebenjähriger, seiner Mutter von Vorfällen in der Wohnung des Angeklagten zu erzählen, brachten das Ermittlungsverfahren ins Rollen. Die Mutter setzte sich mit der Mutter eines anderen Jungen in Verbindung, der nach einem Besuch bei dem 43-Jährigen verstört nach Hause gekommen war. Die Frauen beschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Gutachter diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung

Verteidiger Dr. Mario Geuenich hatte vergeblich versucht, seinem Mandanten verminderte Einsichtsfähigkeit in seine Schuld aufgrund von Depressionen bescheinigen zu lassen. Das Gericht folgte dem Gutachter, der zwar eine Persönlichkeitsstörung, jedoch keine klinische Depression diagnostizierte.

„Sie haben noch in Ihrem letzten Wort an der Vorstellung festgehalten, Sie seien die Person, die am meisten auf die Kinder eingegangen ist. Das stimmt wohl tatsächlich, aber gleichzeitig haben Sie an ihnen Ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigt“, schloss Richterin Otten. Das Gericht sieht allenfalls einen kleinen Anfang von Einsicht bei dem weitgehend geständigen Verurteilten, überwiegend aber eine ungünstige Sozialprognose.