Der Tod der vier Monate alten Hannah hat viele erschüttert. Die Mutter, die ihrem Kind das Leben genommen hat, gilt als voll schuldfähig.
Prozess-EndeSo lange muss die Mutter in Haft, die in Kerpen ihr Kind getötet hat
Der gewaltsame Tod des viermonatigen Säuglings Hannah ist vor dem Kölner Landgericht milde geahndet worden: Die 20. Große Strafkammer verurteilte die 31-jährige Frau wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Ankläger hatte vier Jahre Haft gefordert.
Ein Psychologe hatte zuvor die Angeklagte als „bescheidenen, intelligenten, gutmütigen und aufrichtigen Menschen“ bezeichnet, der sich eher „von den Bedürfnissen anderer Personen leiten lasse“ und aufgrund einer instabilen Persönlichkeitsstruktur von einer verminderten Schuldfähigkeit gesprochen. Die Kammer allerdings sprach von voller strafrechtlichen Verantwortlichkeit, da die Angeklagte aufgrund ihrer Intelligenz und den ihr angebotenen Möglichkeiten sehr wohl eine andere Perspektive hätte erkennen müssen.
Gleichzeitig werteten die Richter den Fall im Vergleich zu ähnlich gelagerten Kapitaldelikten allerdings derart vom Durchschnitt abweichend, dass sie einen minder schweren Fall annahmen, der einen milderen Strafrahmen nach sich zieht.
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Der Ex-Freund ließ die Angeklagte nicht aus den Augen
Dem Psychologen gegenüber hatte die Mutter immer wieder von ihren übergroßen Ängsten, der Panik und dem Schrecken berichtet, die ihr Ex-Lebensgefährte und Vater der gemeinsamen Tochter in ihr auslösen würde. Es war einer der Gründe, warum der ursprünglich als Zeuge geladene Ex zuletzt überrascht abgeladen wurde, da alle Prozessbeteiligten auf seine Zeugenaussage verzichtet hatten.
Weil die gelernte Erzieherin über eine „extrem niedrige Durchsetzungsfähigkeit“ verfüge, sie in Sozialkontakten eher zurückhaltend, reserviert sei und dazu als „sensible, empfindliche und ängstliche Persönlichkeit“ zu charakterisieren sei, habe sie letztlich die Tat, die als erweiterter Suizid einzuordnen sei, als einzigen Ausweg gesehen, hieß es im Urteil: „Sie war nicht in der Lage, eine Perspektive für sich und das Kind zu sehen und wollte mit dem Kind in eine andere Welt gehen."
Prozess fand in weiten Teilen hinter verschlossenen Türen statt
Nachdem Vera S. im August vergangenen Jahres den Säugling im Kerpener Frauenhaus erstickt hatte, war sie mit dem toten Kind zu Boisdorfer See gefahren und hatte die Babyleiche dort im Unterholz abgelegt. Anschließend hatte sie mehrfach vergeblich versucht, das Leben zu nehmen. Spaziergänger hatten die völlig verwahrlost wirkende Frau zwei Tage später unter einem Baum liegend entdeckt und die Rettungskräfte gerufen.
Kritische Worte fielen im Urteil auch in Bezug auf den Ex-Lebenspartner, einem Reichtsbürger, dem die Kammer ein „bizarres Persönlichkeitsgefüge“ bescheinigte. So habe der Mann gegen den Willen der Mutter den Säugling aus gesundheitlichen Gründen mit einer UV-Lampe bestrahlen wollen. In Bezug auf Frauen habe der Mann, der den Reichsbürgern nahesteht, „aus einem germanischen Gedankengut heraus ein gewisses Anforderungsprofil“ gehabt: „Frauen sollten durch mehrere Geburten den Artenstamm sichern“.
Aus Gründen der Fluchtgefahr ließ das Gericht den Haftbefehl aufrecht. Am Ende meldete sich der Ex-Partner im Zuschauerraum zu Wort und rief der Angeklagten zu: „Ich liebe dich, verzeihe Dir und steh an Deiner Seite.“ Die Angeklagte, bisher immer um Fassung bemüht, brach daraufhin in Tränen aus.