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ProzessErftstädter Bordellbesitzer soll Kunden mit Baseballschläger verprügelt haben

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dpa Bordell Symbolbild

Bordell (Symbolbild)

Erftstadt-Liblar – Sie hatten kein Bier mehr im Kühlschrank, die Kneipen waren bereits geschlossen, da beschlossen ein Erftstädter und sein Bekannter, in den nahe gelegenen Nachtclub in Liblar zu gehen. Es war eine fatale Entscheidung. Die Vorgänge in jener Nacht im April 2016 beschäftigen nun schon zum zweiten Mal die Gerichte. Ein Bordell-Betreiber wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Kunden schwer verletzt zu haben. Das Landgericht Köln rollt den Fall seit Anfang dieser Woche neu auf.

Das Amtsgericht Brühl hatte den Geschäftsführer des Nachtclubs bereits im August vergangenen Jahres zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Es ging davon aus, dass sich der Erftstädter und sein Bekannter in dem Etablissement mit zwei Prostituierten unterhalten haben. Möglicherweise sei an der Bar eine beleidigende Äußerung seitens der Kunden gefallen. Der Bordell-Betreiber soll daraufhin ausgerastet sein.

Mit einem Baseballschläger soll der Geschäftsmann auf die Kunden eingeschlagen haben. Den Mann aus Erftstadt traf es besonders hart. Ärzte im Marienhospital stellten einen Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Risswunde an der Stirn, Prellungen des linken Auges, zwei abgebrochene Zähne und einen gebrochenen Ellbogen fest. Etwa zwei Wochen blieb er stationär in der Klinik, zwei Operationen am linken Arm waren nötig.

Narbe auf der Stirn

Der Richter stellte fest, dass der Geschädigte bis März 2017, also fast elf Monate, arbeitsunfähig gewesen sei und psychisch sehr unter den Folgen der Tat leide. An der Stirn seien deutliche Narben zurückgeblieben. Beim Landgericht Köln läuft eine Schadenersatzklage. Der Verletzte verlangt 60.000 Euro Schmerzensgeld.

Sein Bekannter hatte bei dem mutmaßlichen Angriff ebenfalls ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und eine Platzwunde, die mit zwei Stichen genäht wurde. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, ist der aus Ghana stammende Mann allerdings untergetaucht. Er erschien nicht als Zeuge vor Gericht, hatte aber bei der Polizei ausführlich Stellung genommen. Die Ausländerbehörde hat ihn inzwischen zur Fahndung ausgeschrieben.

Der Richter hatte die Aussage des zweiten Geschädigten als glaubhaft und ausgewogen bewertet, ohne jegliche Belastungstendenzen, und darauf sein Urteil begründet. Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe bestritten. Es habe keinen Angriff gegeben. Der Bordell-Betreiber gab an, er erinnere sich nicht an diese Kunden. Er lasse auch grundsätzlich keine „Schwarzen“ in seinen Club, weshalb er ausschließe, einen Mann aus Ghana bewirtet zu haben. Eine bloße Schutzbehauptung, urteilte das Amtsgericht Brühl. Der Verurteilte hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.