Erftstadt-Liblar – Noch ist es Zukunftsmusik, doch wenn es nach der überwiegenden Meinung der Fraktionen im Ausschuss für Straßen und Mobilität geht, sollen Stadtgarten und Schlosspark in Liblar für Spaziergänger besser miteinander verknüpft werden. Denn noch werden beide Grünanlagen durch die Grachtstraße voneinander getrennt.
Wer von einem Park in den anderen will, muss auf den Straßenverkehr aufpassen, zumal hier nicht selten mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird.
Abkürzung und Schleichweg
Die Freie Wählergemeinschaft und die Grünen plädieren dafür, dass die Straße, die auch gerne als innerörtliche Abkürzung und Schleichweg genutzt wird, für Autofahrer gesperrt wird, wie ihre Fraktionschefs Raymond Pieper (Freie Wähler) und Bernd Fritz (Grüne) forderten.
Die SPD plädiere für eine Schließung im Rahmen einer Testphase, riet Fraktionschef Axel Busch. Für die CDU hat der Plan für die Grachtstraße zwar einen gewissen Charme.
Interessen aller Anlieger in Liblar berücksichtigen
Doch müssten die Interessen aller Beteiligten vor Ort unter einen Hut gebracht werden. Stadtverordneter Martin Kolbe warnte vor einer Einbahnstraßenregelung, die nur neue Verkehrsprobleme zu schaffen drohe.
Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Michael Schmalen solle zur Grachtstraße eine Bürgeranhörung stattfinden und geklärt werden, ob ein Um- oder Rückbau der Gracht nicht förderschädlich für die Finanzierungszusage des Masterplans Liblar sei.
Im November erneut beraten
Im November will der Ausschuss dann das Thema Grachtstraße erneut beraten und gegebenenfalls entscheiden. Die FDP wollte sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf eine mögliche Schließung der Straße festlegen.
Parteimitglied Walter Keil mahnte jedoch, an die Anlieger der Straße zu denken und zu überlegen, ob statt einer Schließung nicht auch der Bau von Fahrbahnschwellen oder Einengungen in den Einfahrtsbereichen ausreichend sein könnte.
Grünraumverbund in Erftstadt
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme auf die bislang bewilligte Planung für den „Lückenschluss im Grünraumverbund“ verwiesen. Auf der Grachtstraße solle demzufolge die Fahrbahnoberfläche im Bereich des Überwegs verändert werden.
„Der Kfz-Verkehr wird in einer Einbahnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 nur noch in Fahrtrichtung Süden bis zur Einmündung nach Osten geführt. Radverkehr wird in beide Fahrtrichtungen ermöglicht, nach Norden entgegen der Einbahnstraße mittels eines Schutzstreifens“, führte Baudezernent Dirk Schulz in seiner Stellungnahme aus.
Die Stellflächen könnten neu angeordnet werden, und zwar im nördlichen Bereich längs der Fahrbahn und im mittleren und südlichen Bereich in schräger Anordnung. Die Anzahl der Parkplätze bliebe dadurch erhalten.