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Hörsäle oder Wohnungen?Erftstädter Projekt Ville-Campus sorgt weiter für Ärger

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Schon seit Jahren wird über mögliche Erweiterungen der Fachhochschule des Bundes diskutiert.

Erftstadt-Liblar – Die Planungen zum Ville-Campus für eine Außenstelle der Fachhochschule des Bundes am Standort in Liblar-Süd sorgen weiter für reichlich Diskussion in der Politik. Im Ausschuss für Stadtentwicklung teilte die Verwaltung mit, dass die Hochschule des Bundes noch keine Entscheidung zum Standort für eine Außenstelle getroffen habe.

Doch die Stadt habe inzwischen gehandelt. Der Grundstückserwerb sei per Kaufvertragsurkunde erfolgreich vollzogen worden. Der Bebauungsplan werde vorbereitet. Dabei gehe es um „Mikro-Apartments“, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude.

Kritik: Hat Erftstadts Bürgermeisterin Informationen zurückgehalten?

„Wir haben den Eindruck, dass Bürgermeisterin Caroline Weitzel, die das Projekt an sich gezogen hat, in dem bisherigen Verfahren immer wieder wichtige Informationen zurückgehalten hat“, mutmaßen die beiden fraktionslosen Stadtverordneten Bernd Bohlen und Marion Sand. Die FDP-Fraktion kündigte in der Sitzung an, Akteneinsicht bei der Verwaltung zu beantragen.

Liblar: Lehrbetrieb oder Studentenwohnungen?

Unklar ist für einige Ausschussmitglieder, ob der Vorhabenträger, Projektentwickler oder Investor nur seine Vorstellungen für das Campusgrundstück entwickeln soll oder auch darüber hinaus planen kann.

Der Umfang der Planungsvereinbarung umfasst für viele überraschend nicht nur das Campus-Areal, sondern auch seine direkte Nachbarschaft und auch das südliche Waldstück. Allerdings hat der Rat für diese Flächen bisher keine Ziele formuliert. Fragwürdig scheint einigen Beobachtern zudem, ob tatsächlich ein Lehrbetrieb in Liblar stattfinden soll oder nur günstiger Wohnraum für Studenten sowie Büros geschaffen werden. Immer mehr trat im Laufe der Sitzung auch die Frage in den Vordergrund, ob die Bezeichnung Campus dann überhaupt noch gerechtfertigt sei.

„Existenzielles Risiko für das Projekt Ville-Campus“

Im weiteren Prozedere geht es nun um die Frage, ob und inwieweit die Stadt bei der ganzen Sache ihr planerisches Gestaltungspotenzial wahrt. Dies kann über ein Vorkaufrecht geschehen. Dies beträfe einerseits die nicht von der FH benötigten Flächen wie möglicherweise auch die komplette Fläche für den Fall, dass die Hochschule sich doch gegen den Standort Liblar entscheiden sollte. Doch die Stadt ist nicht sicher, ob sie diesen Weg einschlagen soll. Dies berge ein Risiko, warnte die Verwaltung im Ausschuss. Denn dann stehe dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Dies wiederum könne ein „existenzielles Risiko für das Projekt Ville-Campus“ bedeuten.

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Die Verwaltung versicherte den Fraktionen in einer Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, dass die Stadt auch ohne Ausübung ihres Vorkaufsrechts ihre städtebaulichen Ziele verwirklichen könne.

Für den nördlichen Teil der Fläche sei ohnehin ein Bebauungsplan aufzustellen, der durch städtebauliche Verträge und verbindliche Vereinbarungen zu den Folgekosten mit dem Käufer geschlossen würde. Die Stadt behalte die „uneingeschränkte Planungshoheit“, so die Verwaltung.