Die Beweise waren erdrückend, gestanden hatte der Mann schon am ersten Verhandlungstag. In der Haft will er eine Therapie machen.
Will in Haft Therapie machenElsdorfer muss wegen Sex-Chats mit Kindern fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis
Die Beweislage war schnell geklärt, der Angeklagte geständig. Am zweiten von drei angesetzten Verhandlungstagen konnte daher das Urteil gegen einen Elsdorfer gesprochen werden, der sexualisierte Chats mit Kindern und Jugendlichen geführt haben soll, sich dabei in den Besitz von pornografischen Fotos der Minderjährigen brachte und sie zu Treffen überredete. Im schwersten Fall verleitete er eine 15-Jährige zum Oralverkehr mit ihm. Möglicherweise hat er sie dabei mit dem HIV-Virus infiziert.
Da die psychiatrische Gutachterin Prof. Dr. Barbara Schneider dem Angeklagten am Mittwoch (30. August) Einsichtsfähigkeit in seine Vergehen bescheinigte, erachtete die 3. Große Strafkammer am Landgericht ein Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis für tat- und schuldangemessen. „Seine Intelligenz ist weder höhergradig gemindert, noch leidet er unter einer psychischen Erkrankung oder einer Sucht, so dass er in der Lage ist, seine Triebe zu steuern.“
Der gelernte Maler und Lackierer fasste in seinem Beruf nie Fuß
Somit fehlten die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug. Allerdings stellte die Fachärztin eine antisoziale Persönlichkeitsstörung fest. Der 46-Jährige sei kaum in der Lage, sich in andere Menschen hineinzuversetzen, er habe nicht einen einzigen Freund oder eine Freundin.
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Er wuchs mit zwei Brüdern in Bergheim auf, der getrennt von seiner Mutter lebende Vater starb, als er acht Jahre alt war. Die letzten drei Pflichtschuljahre absolvierte er auf einer Förderschule, schaffte dort den Hauptschulabschluss und später die Gesellenprüfung zum Maler und Lackierer.
Der 46-Jährige und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil
Im erlernten Beruf fasste er jedoch nie Fuß, sondern schlug sich in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, mit Gelegenheitsjobs und Hartz IV durch. Nach einer kurzzeitigen Partnerschaft fand er nach eigenen Angaben die einzige Möglichkeit, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, bei Prostituierten auf dem Straßenstrich. Er lebte selbst zwei Jahre lang auf der Straße.
Seine kriminelle Laufbahn begann 2005 mit mehreren Diebstählen und Versuchen, einer gefährlichen Körperverletzung, einer Unterschlagung und schließlich ab 2019 mit der Serie von Kindesmissbrauch-Vergehen. Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt waren, musste er absitzen, da er sich nicht an Auflagen hielt.
Das jetzige Urteil, das dem Antrag der Staatsanwalt entsprach, nahmen der Mann und sein Verteidiger mit Erleichterung auf. Der Elsdorfer will die Therapieoption in der Justizvollzugsanstalt wahrnehmen, um künftig von Rückfällen abzulassen. Da auch Verteidiger und der 46-Jährige umgehend Verzicht auf Berufung erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.