Burscheid – Im kommenden Jahr werden die Gebühren für die Straßenreinigung im Sommer um 0,2 Cent sinken. Beim Winterdienst steigen die Gebühren um 20 Cent.
Erste Sitzung nach der Kommunalwahl
Das beschloss der neue Verwaltungsrat der Technischen Werke Burscheid (TWB) am Mittwoch in seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl. Vorsitzender ist Bürgermeister Stefan Caplan, sein Stellvertreter ist Volker Höttgen vom Bündnis für Burscheid (BfB).
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Die Gebühren wurden auf Grundlage der Kosten in den vergangenen fünf Jahren kalkuliert. In der einstimmig beschlossenen elften Änderung beträgt die Benutzungsgebühr bei der Straßenreinigung der Fahrbahn je Frontmeter fortan jährlich 2,26 Euro. Im Winter fallen für die Wartung je Frontmeter jährlich 0.91 Euro an. Wie die Verwaltung erklärte, werden in der Satzung die Erbbauberechtigten als Gebührenpflichtige ebenfalls berücksichtigt.
Schmutzwassergebühr in Burscheid sinkt
Einstimmig wurde auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Grundstücksentwässerung der TWB beschlossen. Sowohl die Gebühr für Schmutz- als auch für Niederschlagswasser sinken für Haushalte und Kleinbetriebe. „Für Mitglieder des Wupperverbands sinkt die Schmutzwassergebühr ebenfalls, lediglich die Gebühr für Niederschlagswasser steigt um 0,05 Euro pro Quadratmeter“, erklärt die Verwaltung.
Neuer Vorstand der Technischen Werke
Grund der Ersparnis ist, dass im Bereich der Kanalbenutzung die prognostizierten Kosten um 140 000 Euro unter dem Ansatz von 2020 lagen. „2020 wurden keine Baumaßnahmen aktiviert, die Kalkulation der Personalkosten konnte durch die Besetzung der vakanten Vorstandsstelle konkret angepasst werden“, so die TWB. Seit März 2019 ist Sebastian Nocon neuer Vorstand bei den Technischen Werken Burscheid. Im Bereich der Abwasserreinigung sinkt laut Verwaltung die Schmutzwassergebühr um 0,05 Cent pro Kubikmeter. Durch zu verrechnenden Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren könne die Gebühr für das Niederschlagswasser um 0,23 Euro pro Quadratmeter gesenkt werden. Die Technischen Werke sind derzeit noch Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).
Umwandlung in eigenbetriebsrechtliche Einrichtung
Ab 2022 aber sollen sie in eine eigenbetriebsrechtliche Einrichtung umgewandelt werden, wie Caplan erklärte. Hintergrund ist die Umsetzung einer Neuregelung aus dem Umsatzsteuergesetz. Für Eigenbetriebe ist ein betriebliches Rechnungswesen zu führen, das neben Wirtschaftsplan und Jahresabschluss auch eine Kosten- und Leistungsrechnung enthält. Laut Verwaltung sind die Vorbereitungen für die Gründung einer eigenbetrieblichen Einrichtung bereits weit gediehen.