HolzdiebstahlUnbekannte fällen und stehlen kompletten Wald in Rhein-Berg
Rhein-Berg – Da traute eine 72-jährige Wermelskirchenerin am Freitagabend (15. Juli) ihren Augen nicht mehr: Bei einem Spaziergang entdeckte sie, dass der gesamte Wald auf ihrem Grundstück verschwunden war. Einfach weg. Sämtliche Bäume waren laut Polizei gefällt und abtransportiert worden.
Polizei stellt einen Holz-Lkw unweit des Tatorts
Umgehend verständigte die Besitzerin die Ordnungshüter, die einen Teil der Bäume noch unweit des Tatorts sicherstellen konnten. Laut Polizeibericht entdeckten Beamte den Lkw einer auswärtigen Transportfirma, auf dem sich ein Teil der Bäume befand.
Der Wald sei „augenscheinlich unrechtmäßig gefällt und abtransportiert worden“, so ein Sprecher der Kreispolizeileitstelle am Wochenende. Die Klärung des Sachverhalts dauere noch an.
Immer mehr Holzdiebstahlsdelikte
Seitdem Gas und Öl aufgrund des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Sanktionen gegen und von Russland gegen westeuropäische Länder knapp geworden sind, sind nicht nur die Preise für die fossilen Brennstoffe in die Höhe geschnellt, sondern auch die für nachwachsende Energieträger wie Holz.
Seitdem haben auch Tank- und Brennholzdiebstahlsdelikte zugenommen. Vor einem Monat war ein Holzstapel von mehr als 180 Kubikmetern aus einem Wald bei Detmold gestohlen worden. Dass allerdings ein kompletter Wald gefällt und gestohlen wurde, ist zumindest in der hiesigen Region bislang noch nicht aktenkundig geworden.
Jede Mitnahme von Waldholz kann als Straftat geahndet werden
Dabei ist jede unberechtigte Mitnahme von Holz aus dem Wald strafbar. Auch bei Sturmschäden oder umherliegendem Holz dürfen Privatpersonen das Holz nicht einfach mitnehmen. Das Holz gehört grundsätzlich dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum gestanden hat.
Wenn man ein paar abgefallene Zweige einsammelt, wird das zwar kaum Konsequenzen haben. Rechtlich handelt es sich dabei aber um Diebstahl. Wer einen gefallenen Baum zerkleinert und ins Auto packt oder einen massiven Ast wegzerrt, um damit den heimischen Kamin zu befeuern, muss mit einer Anzeige rechnen.
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Für den Diebstahl von Brennholz aus einem Wald im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist beispielsweise ein Mann laut Hersfelder Zeitung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Wert des bei Nacht gestohlenen Holzes lag laut dem zuständigen Förster bei rund 30 Euro – das Urteil lautet 20 Tagessätze à 50 Euro. 20 Tagessätze entsprechen rund zwei Drittel des Nettomonatsgehalts.