Streit mit der Stadt OverathQualifikation in der Kinderbetreuung soll entlohnt werden
Overath – Die Auseinandersetzung zwischen Overather Tagesmüttern und der Stadt, namentlich dem Amt für Jugend, Schule, Sport, geht allem Anschein nach in eine neue Runde. Erneut geht es um die Bezahlung der Tagesmütter für ihre Arbeit, diesmal aber, weil die Stadt eine Satzung vom 1. August rückwirkend ändern will. In dieser Satzung war festgeschrieben, dass die Tagesmütter und -väter gestaffelt bezahlt werden, je nach ihrer Qualifikation.
Nun soll dieser Passus laut Entwurf aus der Satzung herausgenommen werden, das heißt, alle Tagesmütter bekommen zwar, wie vor Gericht erstritten, mehr Geld, aber alle gleich viel, egal, welche Qualifikationen sie für ihren Beruf erworben haben. Susanne Schemuth, eine der Tagesmütter, die geklagt hatten: „Ich bin gerade mitten in der Fortbildung nach QHB, nach Qualitätshandbuch, das sind 300 Stunden zusätzlichen Lernens. Das macht man nicht mal eben so, letztlich steckt da ein Jahr Arbeit drin. Wir sind sieben Tagespflegepersonen, die aktuell diese Ausbildung durchlaufen.“
Forderung nach mehr Gehalt
Mit ihrer Rechtsanwältin Mirjam Taprogge haben die Tagespflegepersonen bereits Kontakt aufgenommen, sie hatte ihnen auch geholfen, vor Gericht eine Anhebung ihrer Stundensätze auf nun fünf Euro, zusammengesetzt aus 1,73 Sachkosten und 3,27 Anerkennungspauschale oder Förderleistung, zu erstreiten.
Taprogge hält es generell für nicht rechtens, die Satzung rückwirkend so zu ändern, dass sich dies zu Ungunsten ihrer Mandantinnen auswirkt. Es sei, so Taprogge, nicht korrekt mit Blick auf das Schlechterstellungsverbot, die Satzung rückwirkend zu ändern, das sei nur unter bestimmten Voraussetzungen statthaft.
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Mit Overaths Jugendamtsleiter Herbert Rijntjes hat sich darüber bereits ein reger Schriftwechsel entwickelt, doch Rijntjes lässt sich nicht in die Karten schauen. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er lediglich, dass eine Satzung in Vorbereitung sei. „Wir erarbeiten die Satzung und dann werden wir das in den zuständigen Gremien vorstellen“, erklärte Rijntjes.
Die Tagespflegepersonen haben nun Sorge, dass sie eine Staffelung nach Qualifikation, wie sie in der alten Satzung vorgesehen war, auch wieder vor Gericht erstreiten müssen. Insgesamt liege, so Susanne Schemuth, die Stadt Overath mit dem seit 1. August geltenden Satz von fünf Euro „Anerkennungsbeitrag“ pro Kind und Stunde, in dem noch 1,73 Euro Sachkosten enthalten sind, sowieso am unteren Ende der Staffel, wenn man es mit anderen Kommunen vergleiche. Nun wollen die aktiven Tagesmütter bald das Gespräch mit der Politik in Overath suchen, um für ihre Sache um Verständnis und Zustimmung zu werben.