Rhein-Berg – In der Auseinandersetzung zwischen Land und Kreis um 25 000 vom Kreis beschaffte Spritzen im Gladbacher Impfzentrum hat das NRW-Gesundheitsministerium jetzt einen Fragenkatalog an den Kreis geschickt. Erklärtes Ziel: Es soll aufgeklärt werden, unter welchen Umständen die Spritzen beschafft wurden, ob sie den „medizinproduktrechtlichen Anforderungen“ entsprechen und gegebenenfalls doch noch eingesetzt werden können.
Land hatte Einsatz der Spritzen vorerst untersagt
Wie berichtet hatte das Land am Freitag vergangener Woche die Verwendung der Spritzen untersagt, die der Kreis auf Empfehlung eines der drei von der Kassenärztlichen Vereinigung eingesetzten Leitenden Impfärzte des Gladbacher Impfzentrums beschafft hatte.
Der Mediziner Dr. Hans-Christian Meyer hatte den Verantwortlichen zuvor dargelegt, dass lediglich mit den Spezialspritzen die Gewinnung einer siebten Impfdosis aus jeder Biontech/Pfizer-Ampulle gelänge, weil diese Spritzen anders als die vom Land zur Verfügung gestellten beim Impfen keinen Rückstand von Impfstoff im Inneren der Spritze zurückbehielten, der dann anschließend mit weggeworfen werde.
Wie berichtet hatte das Gesundheitsministerium auf Anfrage dieser Zeitung beteuert, auch die vom Ministerium zur Verfügung gestellten Spritzen hätten kein solches „Totraumvolumen“.
Gesundheitsministerium geht es nach eigenen Angaben vor allem um Haftung
Der Fragenkatalog des Ministeriums, der laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein vom Mittwoch dieser Woche datiert, zielt nun unter anderem auf die Bauart der auf Empfehlung von Meyer beschafften Zero-Residual-Spritzen (Null-Rückstands-Spritzen) – Fragen, die der Kreis, der im Impfzentrum lediglich für die Logistik zuständig ist, wohl zumindest zum Teil an den medizinischen Partner, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, weiterreichen wird.
Dem Gesundheitsministerium geht es nach eigenen Angaben vor allem um Haftungsfragen. Das Haftungsrisiko für die Impfstoffaufbereitung liege grundsätzlich beim Land, das über die Ausführung einen Vertrag mit der Apothekerkammer abgeschlossen habe, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Der Ablauf der Impfstoffaufbereitung und die zu verwendenden Spritzen seien per Erlass geregelt. Dieser beinhalte auch, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Spritzen zu verwenden seien.