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Impfpflicht in Gesundheitsberufen17 Ungeimpfte verlieren in Rhein-Berg ihren Job

Lesezeit 3 Minuten

Für sie unerfreuliche Post von der Kreisverwaltung werden in den nächsten Tagen Impfverweigerer erhalten.

Rhein-Berg – Auch wenn die Verantwortlichen davon ausgehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Gesundheitsberufen nicht über das Jahresende hinaus verlängert wird, werden in den kommenden Tagen noch weitere Beschäftige in Gesundheitsberufen Post vom Kreis erhalten – und damit ein faktisches Tätigkeitsverbot in ihrem Beruf.

Allerdings seien derzeit „nur“ noch sechs solche Fälle offen, in denen entsprechende Ordnungsverfügungen versendet würden, erläuterten Vertreter der Kreisverwaltung jetzt im Gesundheitsausschuss des Kreises.

513 Mitarbeitende als „potenziell nicht immunisiert“ gemeldet

Insgesamt hatten Heime, Kliniken, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen bis zum Stichtag 16. März 513 Mitarbeitende als „potenziell nicht immunisiert“ gemeldet.

Gesundheitsberufe in Rhein-Berg

1 Prozent der in Gesundheitsberufen im Kreisgebiet Beschäftigten sind laut Kreis nicht geimpft (Bundesdurchschnitt : 5 Prozent).

513 Mitarbeitende in Gesundheitsberufen wurden von Arbeitgebern als potenziell nicht immunisiert gemeldet. 215 davon waren – wie sich herausstellte – doch immunisiert, weitere 92 Verfahren wurden eingestellt, weil die Betroffenen beispielsweise nicht mehr arbeiteten oder keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen hatten.

147 Mal wurde aufgrund einer Ermessensentscheidung im Einzelfall wegen der Unabkömmlichkeit der Betroffenen auf eine Ordnungsverfügung verzichtet.

17 Beschäftigte erhalten eine Ordnungsverfügung mit Betretungs- beziehungweise Tätigkeitsverbot. (wg)

Bei 31 ergab bereits eine erste Prüfung durchs Kreisgesundheitsamt, dass die Betroffenen doch gegen Corona immunisiert waren – durch eine Impfung oder eine durchgestandene Infektion. Die übrigen 482 gemeldeten Arbeitnehmer erhielten vom Gesundheitsamt einen Anhörungsbogen. Insgesamt hatten 215 Personen einen Immunisierungsnachweis per Impf- oder Genesenenbestätigung.

Viele Verfahren eingestellt

„Von den verbliebenen 104 Fällen wurden weitere 92 Verfahren aufgrund diverser Gründe (Mutterschutz, kein Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Langzeitarbeitsunfähigkeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses etc), eingestellt“, so Dezernent Markus Fischer in der Vorlage zur Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Bei weiteren elf Fällen meldeten die Arbeitgeber, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht unabkömmlich seien. Fischer: „Hier erlaubt das Gesetz keinen Ermessensspielraum.“ Die Folge: Der Kreis versendete Ordnungsverfügungen mit Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot für die Betroffenen.

Nach der Ordnungsverfügung doch noch zur Impfung

Das zeigte bei einigen offenbar Wirkung: Zwei der elf Betroffenen ließen sich doch noch impfen, reichten den Nachweis ein, und die entsprechenden Ordnungsverfügungen wurden aufgehoben.

Bei den restlichen 194 als nicht immunisiert gemeldeten Beschäftigten in Gesundheitsberufen bestätigten die jeweiligen Arbeitgeber, dass die Betroffenen in den Betrieben unabkömmlich seien. In diesen Fällen sieht der Erlass des Gesundheitsministeriums vor, dass der Kreis im Einzelfall auf eine Untersagung der Berufsausübung verzichten kann.

Dabei hätten die Verantwortlichen auch die allgemeine Versorgungslage im Kreis mit einbezogen, so Fischer. In 147 Fällen sei daher auf eine Ordnungsverfügung verzichtet worden. Bei gut 40 Fällen fanden zuletzt noch Einzelfallprüfungen statt.

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Was die gesamte Prozedur der Prüfung und Vollstreckung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Kreis gekostet hat? Das lasse sich erst nach Beendigung der Aufgabe berechnen, so die Kreisverwaltung. Voraussichtlich also nach dem Jahresende, wenn die Regelung nach aktueller Einschätzung ausgelaufen ist.