Ein Paar aus Bensberg soll am Tun einer 18-jährigen Prostituierten aus Polen beteiligt gewesen sein. Das Gericht hat das Verfahren eingestellt.
ProzessGericht stellt Rotlicht-Verfahren gegen Bensberger ein
Wegen seiner liberalen Prostitutionsgesetze hat Deutschland in Kritiker-Kreisen vor Jahren den Spitznamen als „Freudenhaus Europas“ verpasst bekommen. Gleichwohl gibt es auch hier strafbare Handlungen. So ist und bleibt die Zuhälterei, das Ausbeuten und Bedrängen Prostituierter, verboten. Noch weniger Spaß versteht der Gesetzgeber beim Menschenhandel. Die Vorschrift soll explizit aus dem Ausland angeworbene Personen unter 21 Jahren schützen.
Am Bergisch Gladbacher Amtsgericht musste sich am Dienstag ein unverheiratet zusammenlebendes Paar (43/44) dafür verantworten, dass eine 18-jährige Frau aus Polen nach Kontaktaufnahme via Internet nach Deutschland übersiedelte und hier in einer Wohnung in Bensberg der Prostitution nachging.
Junge Frau ist nach Polen zurückgekehrt
Allerdings stand das Verfahren unter keinem guten Stern: Weder der mutmaßliche Haupttäter noch die junge Frau standen dem Gericht zur Verfügung. Der zunächst mit angeklagte dritte Mann war vorübergehend verschwunden, bis er nach den Worten von Richter Ertan Güven am Ende doch noch als Insasse einer Justizvollzugsanstalt ausfindig gemacht werden konnte, und die junge Frau hatte zwar bei der Polizei in Bergisch Gladbach ihre Aussage gemacht, war dann aber in ihre Heimat zurückgereist.
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Die beiden Angeklagten wiederum bestritten wiederum jede Kenntnis von und jeden Profit an dem, was sich ab Januar 2022 in einer Wohnung im Nachbarhaus abgespielt haben soll. „Was soll ich sagen? Wir haben das nicht gemacht“, bekundete der Angeklagte.
Wohnungseigentümerin wird von Nachbarn alarmiert
Kurzweilig gestaltete sich die Vernehmung der Wohnungseigentümerin, einer 54-jährigen Bürokauffrau. Die hatte ihre Wohnung an einen anderen Mieter vergeben, der ihr immer mehr Geld schuldig blieb, aber die Unterkunft gleichwohl untervermietete – so lange, bis die Eigentümerin von einem anderen Nachbarn auf das „ständige Rein und Raus“ in ihrer Wohnung hingewiesen wurde und sich überdies die Kriminalpolizei wegen des Rotlichtverdachts bei ihr meldete.
Nachdem die Eigentümerin ihren Mieter erfolgreich aus der Wohnung geklagt hatte, nahm sie diese in Augenschein – konnte aber außer einer 100er-Packung Kondome nichts Auffälliges feststellen.
Die junge Frau wiederum war vor ihrer Rückreise von der Polizei vernommen worden, hatte dabei aber nichts von Zwang und Gewalt kundgetan. Am Ende einigten sich Richter und Staatsanwalt darauf, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.
Allerdings forderte der Ankläger den Angeklagten auf: „Lassen Sie in Zukunft die Finger von so etwas. Sonst werden wir noch einmal richtig hingucken. Da war das hier nur ein Streicheln.“ „Ich weiß“, antwortete der Angeklagte lakonisch.