Bergisch Gladbach – Den richtigen Riecher bewiesen sechs Bergisch Gladbacher Polizisten, als sie am Abend des 22. August 2019 die Wohnung von Fred F. (Name geändert) durchsuchten: In der reichlich zugemüllten Wohnung des Hartz-4 Empfängers im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses in Bensberg stellten sie unter anderem 175 Gramm Marihuana und 89 Gramm Haschisch sicher.
Penetranter süßlicher Geruch hatte Auge und Nase des Gesetzes auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht. Fred F. brachte das eine Anklage wegen illegalen Betäubungsmittel-Handels ein. Das mit dem Betäubungsmittel-Handel sei völliger Unsinn, erklärte er jetzt mürrisch vor Gericht, er habe die Drogen nur zum Eigenverbrauch besessen, und außerdem solle Cannabis doch sowieso legalisiert werden.
Ordnungshütende stellen 4730 Euro sicher
Das ist es aber noch nicht, und angesichts der großen Menge fiel es den Anwesenden im Schöffengericht auch schwer, die Geschichte vom Eigenbedarf zu glauben – zumal die Ordnungshütenden auch abgepackte Drogen-Päckchen, eine Feinwaage, eine Preisliste sowie den stolzen Betrag von 4730 Euro in bar sicherstellten.
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Das Geld – das Zehnfache seines regulären Monatseinkommens - sei in seiner Unterhosen-Schublade gewesen, trat Fred F. wenig überzeugend dem Dealgeld-Verdacht entgegen. Und außerdem handele es sich nicht um Drogengeld, sondern um eine Nachzahlung des Jobcenters, gab er ergänzend an. Den Nachweis habe er eingereicht, der war aber nicht in den Gerichtsakten.
Drogen von mäßiger Qualität
Am Ende einigten sich die Juristen darauf, dass es für das Strafmaß nicht darauf ankomme, ob Fred F. die Drogen von sehr mäßiger Güte selbst verbraucht oder sie auch verkauft habe. Das Gericht verurteilte ihn in der Folge nur wegen Besitzes, nicht wegen Handels, und zwar zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
F. kann nun versuchen, sich das Geld bei der Staatsanwaltschaft zurückzuholen. Sollte die Geschichte mit der Hartz-4-Nachzahlung doch nicht stimmen, dürfte sich das Jobcenter für die 4730 Euro interessieren.