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Bis 110 Euro für FalschparkenKnöllchen werden auch in Rhein-Berg automatisch teurer

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Wer solche Schilder ignoriert, für den wird es teurer.

Bergisch Gladbach – Falschparker und Schnellfahrer zahlen bald ein höheres Verwarn- oder Bußgeld. Der Bundesrat hat am 8. Oktober dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt, voraussichtlich ab November wird es für Verkehrsrüpel aller Art deutlich teurer werden; entscheidend dafür ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Wer etwa dreist in der zweiten Reihe hält oder parkt, soll dann nicht nur einige wenige Euro Strafe zahlen. Bis zu 110 Euro Bußgeld sind dann fällig. Teurer wird auch das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung, ein Verwarngeld von 55 Euro wird dann berechnet. Ebenfalls 55 Euro kostet es, wenn ein Ladeplatz für E-Autos unberechtigterweise belegt wird.

Ordnungsamt betrachtet ausschließlich ruhenden Verkehr

Die beschlossenen Veränderungen beziehen sich auf gravierende Verstöße, weniger auf das Überziehen der Parkzeit am Parkautomaten. Im Übrigen müssen auch Temposünder jetzt deutlich mehr zahlen und viel schneller mit einem Fahrverbot rechnen.

Was bedeutet das für Rhein-Berg? Auch in den bergischen Ordnungsämtern sind die höheren Gebühren angekommen. Darauf weist der Gladbacher Pressesprecher Martin Rölen auf Nachfrage hin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hiesigen Ordnungsamtes haben ausschließlich den ruhenden Verkehr im Blick. Also auch die Falschparker in der zweiten oder dritten Reihe. Und alle anderen Falschparker und Parkgebührenüberzieher auch.

Kulanz ist nicht möglich

Nun brauche aber niemand zu hoffen, dass die Bergisch Gladbacher eine lange Übergangszeit bekommen. Eine Kulanz sei gar nicht möglich, erklärt der Sprecher. Das liege an der technischen Ausstattung, mit denen die Kollegen unterwegs sind. Ihre mit viel digitalem Know-how ausgerüsteten Kontrollgeräte könnten automatisiert erkennen, um welchen Verstoß es sich handelt. Die Bediensteten würden zu jeder Verstoß-Situation einen bestimmten Code in ihr Gerät eingeben.

Diese Nummer laufe über die Datenverarbeitungsseite aller NRW-Kommunen zentral ein und generiere dann automatisch die Höhe des Bußgelds. Bei einem Falschparker in der zweiten Reihe seien dies dann künftig die besagten 110 Euro. Die höheren Buß- und Verwarngelder würden ganz automatisch über die landesweite Datenzentrale eingepflegt und im Verfahren angewandt.

Bundesrat empfiehlt, Verwarngeld anzuheben

Eine Beratungsschleife über Verwaltung, Fachausschüsse und Abstimmung im Stadtrat sei nicht erforderlich. Die Codierung für den Tatbestand sei eindeutig und lasse auch keinen Spielraum. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung werde die Stadt die höheren Gebühren anwenden, kündigt der Sprecher an.

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Übrigens regt der Bundesrat an, die bisherige Maximalhöhe für ein Verwarngeld anzuheben; sie liegt aktuell bei 55 Euro. Sollte dies später politisch bestätigt werden, wird dies in allen NRW-Kommunen ebenfalls automatisch umgesetzt. Also auch in Bergisch Gladbach.