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Ab AugustNeue Schilder für die Fußgängerzone – Gleiche Regelung für Radfahrer

Lesezeit 2 Minuten

Radfahrer in der Fußgängerzone.

  1. Das für viele Verkehrsteilnehmer irritierende Radfahr-Verbotsschild mit dem Sperrzeiten-Zusatz „11 bis 17 Uhr“ verschwindet.
  2. Stattdessen wird ein Schild installiert, dass die Fußgängerzone als solche ausweist. Mit dem Zusatz: „Radfahren frei 17 bis 11 Uhr, Schritttempo“
  3. Gemeint ist das gleiche, die neue Beschilderung soll nur verständlicher sein.

Bergisch Gladbach – Nach der Laurentiuskirmes, also ab Mitte August, wird die Beschilderung in der Fußgängerzone erneut geändert: Das für viele Verkehrsteilnehmer irritierende Radfahr-Verbotsschild mit dem Sperrzeiten-Zusatz „11 bis 17 Uhr“ verschwindet.

Neu kommt die Beschilderung „Fußgängerzone“ mit der Gebots-Ergänzung „Radfahren frei 17 bis 11 Uhr, Schritttempo“. Gemeint ist die gleiche Regel, nur wird auf den neuen Schildern die Erlaubnis des Radfahrens herausgestellt. Das soll das Verständnis steigern, zu welchen Zeiten gefahren werden darf und zu welchen nicht.

Anpassung soll Verwirrung beenden

Die neuen Verkehrszeichen, die der Fachausschuss im Juni beauftragt hatte, sind bereits bestellt und werden in den nächsten Tagen geliefert. Aufgestellt werden sollen das neue Verkehrsschild am Eingang der Fußgängerzone, etwa in Höhe der Buchhandlung Thalia. Dort stoßen die für Radfahrer uneingeschränkt befahrbare Poststraße und die ebenfalls frei befahrbare untere Fußgängerzone aus Richtung Driescher Kreisel auf den zeitlich befristeten Bereich der Fußgängerzone.

Neu mit aufgenommen in die Zeitregelung werden auch die Zuwege am Trotzenburgplatz/Postbank und an der Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Dort müssen Radfahrer auf Außengastronomie für Eiscafé und Bäckereien Rücksicht nehmen, was laut Stadt eine freie Fahrt erschwert. Bislang waren beide Stumpen uneingeschränkt befahrbar, die vergleichsweise wenig möblierte Fußgängerzone aber nicht. Dies sei nur schwer erklärbar gewesen und für den Radfahrenden nicht wahrnehmbar, heißt es bei der Stadt. Die Anpassung beende die Verwirrung.

Serviceangebot für Radfahrer soll ausgebaut werden

Die Teilöffnung der Fußgängerzone ist eine von mehreren Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept der Stadt, mit der der Radverkehr gestärkt werden soll. In dieses Maßnahmenpakt gehören auch die Umweltspur in der Stadtmitte (eine weitere soll folgen), der Radschutzstreifen an der Kölner Straße in Bensberg und das Mobilangebot rund um die Radstation am Busbahnhof.

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Das Aktionsbündel ist aber noch deutlich vielfältiger: Es sieht Aufstellflächen für Radfahrer vor Ampeln vor, eine korrekte Wegebeschilderung von Radwegen, das Auflegen einer Fahrradkarte für das Stadtgebiet, digital und in Papierform, sowie der Ausbau von Piktogrammen, um Radwege und Schutzstreifen erkennbarer zu machen. Ausgebaut werden soll auch das Serviceangebote für Radfahrer (Haltegriffe an Ampeln, Luftpumpautomaten, Kartenmaterial).

Radler sollen längere Grünphasen bekommen und an Kreuzungen begünstigt werden. Alte „Drück“-Ampeln für Radler und Passanten sollen ausgetauscht und die Grün-Freigabe ans Grün für Pkw gekoppelt werden. Genannt wird auch der Ausbau von Radabstellanlagen: Hier kündigt die Stadt für den Bereich Fußgängerzone eine deutliche Aufstockung der Radbügel an.