Erneuerbare EnergienBergisch Gladbach diskutiert über Landschaftsschutzgebiete

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Das Foto zeigt Waldgebiete in Bergisch Gladbach

Viele Wälder gibt es im Gladbacher Stadtgebiet. Manche davon gehören der Stadt Bergisch Gladbach

Wie in Bergisch Gladbach der Landschaftsplan mit der Wärmeplanung zusammenhängt.

 Über einen Landschaftsplan werden wertvolle Flächen in der Natur vor Eingriffen geschützt. Wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen können auf diese Weise langfristig gesichert und erhalten werden. Eingriffe sind tabu, eine Bebauung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn überhaupt.

Derzeit stellt der Rheinisch-Bergische Kreis den Landschaftsplan für das südliche Gebiet neu auf. Dies betrifft auch Flächen, die auf Gladbacher Gebiet liegen. Seit die Stadt vor kurzem die riesigen Ländereien der Industriellenfamilie von Siemens im Umfeld des Ortsteils Lerbach erworben hat, ist sie einer der größten Grundbesitzer im Stadtgebiet geworden – 240 Hektar in der grünen Mitte von Bergisch Gladbach, Wälder, Wiesen, Ackerflächen.

Auswirkungen des Kaufs

Dieser Siemens-Kauf hat auch direkten Einfluss auf eine Stellungnahme, die die Stadt zum laufenden Landschaftsplan-Verfahren abgeben wird. Meist geht es dabei inhaltlich um Maßnahmen für die Natur, um artgerechte Wälder, Aufforstungen, Streuobstwiesen, Biotope und Kaltluftschneisen. Sie zu schützen, ist die Aufgabe des Landschaftsplans.

Dann gibt es aber noch ein anderes Aufgabenfeld der Stadt. Es hat zunächst nur wenig mit dem Landschaftsplan zu tun, könnte auf den ersten Blick vermutet werden. Gemeint ist die Wärmeplanung der Kommune, ein großer, übergreifender Plan fürs Stadtgebiet, der sich mit Möglichkeiten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beschäftigt.

Und dies bringt ihn auf einmal ganz nahe an den Landschaftsplan. Sollten bei einer Prüfung städtische Flächen für Windkraftanlagen oder große Solarzellenfelder in Frage kommen, müsste auch ein Blick auf den Landschaftsplan geworfen werden. Bewaldete Flächen, Naturschutzgebiete oder Flora-Fauna-Habitat-Flächen (FFH), jene mit dem höchsten Schutzstatus, fallen bei der Prüfung raus. Nicht aber Landschaftsschutzgebiete. Hier könnte es Überschneidungen geben mit den Interessenlagen der Erneuerbaren Energien.

Politiker zuckten zusammen

Kürzlich im Infrastrukturausschuss, der sich mit dem Plan beschäftigen sollte, zuckten manche Politiker zusammen. Sollte nämlich in einer Stellungnahme eine Höherstufung des Schutzstatus vorgeschlagen werden und der Kreis später folgen, würde dies die Energieplanung empfindlich stören. Man vertagte sich, das Paket wandert jetzt zu den Planungspolitikern. Vorausschauend zitiert die Stadt in ihrer Stellungnahme bereits aus aktuellen Gesetzestexten zu Erneuerbaren Energien.

Wiederholt ist darin von einem „überragenden öffentlichen Interesse“ zu lesen, das für Betrieb und Errichtung dieser Anlagen gelte. Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2023 ist in Paragraf 2 auch von der öffentlichen Sicherheit die Rede, die diese Anlagen gewährleisteten. Diese Texte beziehen sich sowohl auf Windkrafträder als auch auf Solaranlagen, die auch mal auf Ackerflächen oder Wiesen errichtet werden könnten.

Freie Flächen für Solaranlagen

Zwar seien Freiflächen für Solarenergie derzeit noch eingeschränkt zu planen, zukünftig sollen sie auch möglich sein, falls der Standort grundsätzlich mit der Schutzfunktion der Natur vereinbar sei, mit Ausnahme von Wäldern und Naturschutzgebieten. Landschaftsschutzgebiete fielen nicht darunter, bei ihnen stehe die Vereinbarkeit von Anlage und Natur im Vordergrund.

Und dann könnte das „überragende öffentliche Interesse“ zum Tragen kommen und dem Bau der Anlagen zugestimmt werden. Ob es tatsächlich dazu kommt, sei aber offen, betonen die Planenden. Noch seien die Prüfungen nicht beendet.

Immerhin: Bei der Belkaw werden aktuell Flächen für Windräder gesucht. Dies könnten auch Flächen in Landschaftsschutzgebieten sein. Für die Stadt doppelt gut: Einerseits werden diese Flächen im Sinn der Energiewende genutzt. Und als 49-Prozent-Teilhaber spülen die Projekte Einnahmen in die Kasse.

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