Prozess um MissbrauchUrteil gegen Priester U. soll am 24. Februar fallen
Köln – Der Missbrauchsprozess gegen den katholischen Priester U. könnte im Nachgang auch juristische Folgen für weitere Personen haben, weil sie eventuell durch ihr Schweigen die Voraussetzungen für spätere Missbrauchsdelikte geschaffen haben. „Theoretisch könnte Begünstigung oder Beihilfe vorliegen. Das wird man aber erst abhängig vom Ausgang des Verfahrens prüfen können“, so ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft. „Wenn man sich bemüht hätte, hätte man Menschen, die später beschädigt wurden, vor dieser Beschädigung bewahren können“, hatte Kirchenrechtler Günter Assenmacher schon in dem Prozess im Zeugenstand eingeräumt.
Der Euskirchener Kreisdechant Guido Zimmermann, ab 2016 Vorgesetzter von U., hatte in dem Verfahren als Zeuge ausgesagt, dass ihn niemand darüber informiert habe, dass 2010 gegen U. Missbrauchsvorwürfe im Raum standen, die nicht etwa entkräftet, sondern nur aufgrund mangelnder Beweislage nicht weiter verfolgt worden waren. An seinem letzten Wohnort soll der Angeklagte weiterhin Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gehabt haben.
Der Vorsitzende Richter hatte am Dienstag im Prozess gesagt, dass U. inzwischen mindestens eine belastende Zeugenaussage bestätigte, die sich auf das Jahr 2010 bezieht. Die Spur seiner Taten soll aber bis in die jüngste Vergangenheit reichen, weshalb U. vor einer Woche wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen wurde.
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Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann 30 Sexualdelikte an vier Frauen, zur mutmaßlichen Tatzeit Kindern, zur Last gelegt. Nun sollen auch die zusätzlich bekannt gewordenen Vorwürfe weiterer mutmaßlicher Opfer berücksichtigt werden: Am 8. Februar will die Staatsanwaltschaft fünf Nachtragsanklagen in den Prozess einbringen, am 16. und 17. Februar sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil am 24. Februar gesprochen werden. (jot)