Prozess in KölnKreisdechant war 2019 über Pfarrer U. informiert
Köln – Das Erzbistum Köln hat im Fall des im Kölner Missbrauchsprozess angeklagten Pfarrers Hans Bernhard U. nach eigenen Angaben bereits 2018/2019 „das damals Erforderliche in die Wege“ geleitet. Generalvikar Markus Hofmann habe U. bereits im Dezember 2018 darauf hingewiesen, „dass er im Rahmen seiner priesterlichen Tätigkeit nicht alleine mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen darf“, erklärte das Erzbistum der Rundschau.
Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen impliziert
In einem Dekret vom 4. April 2019 untersagte Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki dem Pfarrer dann jede öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes. „Dies impliziert das Kontaktverbot im Rahmen seines priesterlichen Dienstes mit Kindern und Jugendlichen“, so die Diözese. Bei Überreichung des Dekrets im April 2019 habe der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, Pfarrer Mike Kolb, den zuständigen Kreisdechanten zeitnah über die Hintergründe des Dekrets und dessen Auflagen informiert. Der Kreisdechant habe dann „als Dienstvorgesetzter vor Ort das Dekret vollzogen“ und den Pfarrer nicht mehr eingesetzt, zudem seien auch der Seelsorgebereich Zülpich und die Pfarrei Sankt Martin in Euskirchen durch ein Proklamandum informiert worden.
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Richter Christoph Kaufmann hatte am letzten Donnerstag in dem Prozess gegen U. darauf verwiesen, dass der Kreisdechant vom Vorleben des Pfarrers nichts gewusst habe. Der Dechant hatte diese Aussage aber auf das Jahr 2016 bezogen, in dem U. ein leerstehendes Pfarrhaus in Zülpich kaufte. Als er später von den Vorwürfen erfahren habe, sei er schockiert gewesen und habe das Gespräch gesucht, so der Dechant damals. U. soll sich dann selbst als „Bauernopfer“ dargestellt haben.