Die 35-Jährige, die vor dem Landgericht in Köln steht, soll mit synthetischen Drogen gehandelt haben.
Vorwurf DrogenhandelGericht setzt Angeklagte aus Oberberg unter Auflagen auf freien Fuß
Sie soll Straftaten nach dem im Jahr 2016 erlassenen Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verübt haben und steht seit vergangener Woche vor dem Kölner Landgericht. Zuvor war die Frau (35) in Portugal, wo sie die vergangenen Jahre gelebt hatte, festgenommen und an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Seit Februar saß die Frau in Auslieferungs- und Untersuchungshaft.
Am Donnerstag wurde sie nun vom Gericht von weiterer U-Haft verschont. Der Hintergrund: Das Gericht ordnete eine sogenannte Nachermittlung an, um herauszufinden, ob ein von der Angeklagten über einen Internet-Shop vertriebenes synthetisches Cannabinoid zum Zeitpunkt des Versandes bereits verboten war.
Angeklagte hat zeitweise auch im Oberbergischen gelebt
Das NpSG arbeitet mit einer sogenannten Positivliste. Nur Stoffe, die in dieser Liste genannt sind, gelten ab dem Tag der Nennung als illegal. Weil die Nachermittlung bis zu zwei Monate dauern kann, setzte das Landgericht die Frau unter Auflagen auf freien Fuß.
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Angeklagt ist die 35-Jährige, die vor ihrer Zeit in Portugal auch zeitweise im Oberbergischen lebte, wegen 14 Fällen, in denen sie verbotene psychoaktive Stoffe, die unter das NpSG fallen, gewerbsmäßig über einen Webshop vertrieben haben soll. Zwischen Anfang Juni und Mitte Juli 2020 soll die Frau rund 1170 Bestellungen von Produkten mit synthetischen Cannabinoiden abgewickelt und versandt haben.
Die Gesamtmenge soll zwischen 30 und 40 Kilogramm gelegen und einen Gesamtwert von rund 90.000 Euro gehabt haben. Die Zahlungen sollen über ein Konto in Belgien abgewickelt worden sein, das auf den Namen einer Strohfrau gelaufen sei, hieß es am Kölner Landgericht in der Anklage weiter.
Mitangeklagt in dem Prozess ist eine 44-Jährige aus Wiehl. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Sie soll zwei Postfächer für die 35-Jährige zunächst in Gummersbach und dann in Engelskirchen betreut haben. Über die Postfächer soll es zum Weiterversand von Bestellungen psychoaktiver Stoffe gekommen sein. Zudem sollen über die Postfächer Rückläufer von Bestellungen abgewickelt worden sein. Der Prozess wird fortgesetzt.