Waldbröl – „Das war eine riesengroße Dummheit“, sagte ein 37-jähriger Reichshofer am Montag im Amtsgericht. Diese brachte dem Mann schließlich eine Freiheitsstrafe wegen Diebstahls von drei Monaten auf Bewährung ein.
Täter handelte unter Drogeneinfluss
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann vor dem Waldbröler Amtsgericht beschuldigt, im vergangenen April an einer Seniorenresidenz in Denklingen Rohre und Regenrinnen aus Kupfer entwendet zu haben.
Dies gab der Angeklagte zu, er schilderte, dass es ihm nach Tod und Erkrankung von Angehörigen sehr schlecht gegangen sei, eine bevorstehende Trennung von seiner Frau und Arbeitslosigkeit seit Anfang des Jahres kämen hinzu. Nach einem Streit sei er nachts spazieren gegangen und habe das Kupfermaterial zunächst einen Hang hinunter geworfen, um es später abzuholen und zu verkaufen. Er gab zu, dass er Cannabis und Amphetamin konsumiert habe und mit dem Geld Drogen kaufen wollte.
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Zum Verkauf kam es nicht: Eine Polizistin schilderte, dass der Mann in einem nahen Garten festgenommen wurde. In einem Rucksack hätten sich Zangen, Seitenschneider und eine Taschenlampe befunden.
Die Menge des Entwendeten sei nicht festzustellen gewesen, da schon in den Wochen zuvor mehrfach Material gestohlen worden sei. Die Bewährungshelferin des Angeklagten berichtete, dass akute Drogenprobleme vorlägen und eine Therapie erforderlich sei.
Dem Richter erschien eine Freiheitsstrafe wenig sinnvoll
Der Staatsanwalt erklärte den Reichshofer für schuldig. Auch wenn der Wert der Beute als gering anzusehen sei, forderte er eine Freiheitsstrafe von vier Monaten innerhalb der Bewährungszeit. Mit Blick auf einen Umzug und die Aussicht auf eine Arbeitsstelle erachtete er eine erneute Bewährung als sinnvoll.
Richter Carsten Becker folgte dem, aber reduzierte das Strafmaß um einen Monat. Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten sei eine Geldstrafe wenig sinnvoll. Freudig verabschiedete sich der Angeklagte danach und dankte für die Chance, die er bekommen habe.