Vor dem Schöffengericht musste sich ein 30-Jähriger verantworten: Er soll Marihuana-Stecklinge aus den Niederlanden geschmuggelt haben.
Prozess in WaldbrölNeue Gesetzeslage bewahrt Beschuldigten wohl vor Bestrafung
Ein durchaus kurioses Ende erlebte der Prozess gegen einen 30-Jährigen am Montag vor dem Schöffengericht in Waldbröl: Das Verfahren wurde eingestellt. Der Staatsanwalt schüttelte den Kopf und merkte an, dass der Mann vor der Einführung des Konsumcannabis-Gesetzes am 1. April möglicherweise mit einer Verurteilung zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe zu rechnen gehabt hätte, wahrscheinlich allerdings auf Bewährung.
Angeklagt worden war der Waldbröler, weil er Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge getrieben haben soll. So soll er kurz vor den Weihnachtstagen im vergangenen Jahr 225 Marihuana-Stecklinge von Roermond aus über die niederländisch-deutsche Grenze geschmuggelt haben, um eine Indoor-Plantage aufzubauen. Mit diesen Pflanzen wäre ein Ertrag von etwa 6,3 Kilogramm und einem Wirkstoffgehalt von 315 Gramm möglich gewesen, hieß es vor Gericht. Dazu habe griffbereit ein Einhandmesser im Seitenfach der Autotür gelegen.
In Waldbröl schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen vor Gericht
Der Staatsanwalt räumte jedoch gleich ein, dass der Sachverhalt nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr als Handel betrachtet werden könnte. Der Angeklagte schwieg zu diesen Vorwürfen.
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Ein Bundespolizist, der den Angeklagten nach dem Passieren der Grenze bei Schwalmtal am Niederrhein gestoppt hatte, schilderte, dass der Mann gesagt habe, er sei wegen eines Damenbesuchs im Nachbarland gewesen. Die Kartons im Kofferraum seien mit Haribo gefüllt. Nach einem Blick in die Kisten habe er die Sache dem Zoll übergeben.
Nach kurzer Beratung wird der Prozess in Waldbröl eingestellt
Telefonisch sei eine sofortige Hausdurchsuchung beauftragt worden, berichtete ein Gummersbacher Kripo-Beamter. Dabei seien in der Garage Plantagenzubehör, im Keller Dünger und Cannabissamen gefunden worden. Die Cannabiskrümel in der Küche seien vermutlich für den Eigenbedarf bestimmt gewesen. Hinweise auf einen Handel habe es dort nicht gegeben, ebenso wenig eine funktionsfähige oder vorbereitete Plantage – außer einem Dachraum, der dafür geeignet schien.
„Nach altem Recht wäre das strafbar gewesen“, bekundete der Staatsanwalt. Knackpunkt sei jedoch, dass an den Stecklingen noch keine Blüten gewesen seien, was auch nach dem neuen Gesetz kritisch geworden wäre für den Beschuldigten. So einigten sich die Parteien nach kurzer Beratung auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.
Der Vorsitzende Richter Carsten Becker führte aus, dass der Vorfall zwar vor dem 1. April stattgefunden habe, zur Zeit der Verhandlung müsse er allerdings das mildere Recht anwenden. Auch danach sei der Handel als Privatperson strafbar, doch habe der 30-Jährige damit noch nicht begonnen. Er dürfe in diesem Umfang keinen Anbau betreiben, drei Pflanzen seien erlaubt. In diesem Fall sei der Unrechtsgehalt aber noch so gering, dass es keiner Strafe bedürfe.