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An Privatteich geangeltWildangler hatte Wodka im Blut

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Symbolbild

Waldbröl – 750 Euro Strafe muss ein Reichshofer (47) zahlen, der im Oktober 2019 mit 2,75 Promille hinter dem Lenkrad seines Autos angetroffen worden war. Das gab er auch zu – hatte aber einige Erinnerungslücken, wie sich jetzt vor dem Waldbröler Amtsgericht zeigte.

An jenem Vormittag habe er sich an einem Teich zum Angeln niedergelassen und getrunken, berichtete der Angeklagte. Überraschend sei er irgendwann von seinem Angelplatz verscheucht worden. Dabei seien ihm sowohl sein Angelgerät als auch die gefangenen Fische und der Rest von vier Flaschen Wodka abhanden gekommen – wie, das wisse er auch nicht mehr.

Polizist hatte den Angler am Wasser entdeckt

Das Verschwinden der Utensilien konnte ein Polizist aufklären. Er sagte aus, den Reichshofer außerhalb seiner Dienstzeit am Wasser entdeckt zu haben. Nicht zum ersten Mal habe der 47-Jährige an dem Privatteich geangelt. Der Mann habe sich nicht ausweisen wollen, sei zu seinem Fahrzeug gegangen und weggefahren. Der Polizist informierte seine Kollegen und folgte dem Angler. Weder durch seine Sprechweise noch durch Fahrweise sei der Angeklagte auffällig gewesen, berichtete der Beamte. Dann habe der Reichshofer sein Auto an einer Bushaltestelle gestoppt. Dort habe der Polizist ihm das Angelgerät und die gefangenen Tiere abgenommen, die später „verworfen“ worden seien. Auf Nachfrage von Richter Carsten Becker, was das genau bedeute, gab der Beamte zu, die Fische mit seinen Kollegen verspeist zu haben.

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Einer der zur Bushaltestelle gerufenen Polizeibeamten sagte als Zeuge aus, dass ihm auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs ein Glas mit einer Flüssigkeit, möglicherweise Whisky, mit noch nicht geschmolzenen Eiswürfeln aufgefallen sei. Anders als sein Kollege habe er bei dem Mann leichte Ausfallerscheinungen festgestellt und ließ den Angler einen Alkotest beatmen. Als der mehr als zwei Promille anzeigte, wurde eine Blutprobe veranlasst und der Führerschein sichergestellt. Ein wegen der hohen Alkoholkonzentration hinzugezogener Gutachter wunderte sich über den großen Wodkavorrat des Angeklagten, der angab, ansonsten recht wenig Alkohol zu trinken. Aufgrund der relativ geringen Ausfallerscheinungen attestierte er eine Schuldfähigkeit im Grenzbereich. Richter Becker ordnete die Fahrt als fahrlässig ein. Zusätzlich zur Geldstrafe bleibt der Führerschein weitere drei Monate eingezogen.