100 Gramm Marihuana im AutoDrogenbesitz fiel bei Polizeikontrolle auf
Waldbröl – Das Schöffengericht Waldbröl hat am Montag einen 26-Jährigen wegen des Besitzes von Rauschgift in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Waldbröler beschuldigt, im November vergangenen Jahres knapp 100 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 16,1 Gramm THC in seinem Auto mit sich geführt zu haben. Das ist etwas mehr als das Doppelte der als geringfügig anzusehenden Menge.
Der Angeklagte berichtete, mit 16 Jahren das erste Mal in Kontakt mit der Droge gekommen zu sein, ab 19 habe er regelmäßig Gras geraucht.
Marihuana für 550 Euro
Das Rauschgift im Wert von 550 Euro sei sein Vorrat für die nächsten zwei Monate gewesen, so der Beschuldigte. Seit der Polizeikontrolle habe er jedoch nichts mehr konsumiert und freiwillig eine Beratung in Anspruch genommen.
Ein als Zeuge geladener Streifenbeamter erklärte, dass der Mann aufgefallen sei, weil er mit seinem Wagen eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren habe. Bei der Kontrolle sei hätten die Polizisten einen starker Cannabisgeruch im Fahrzeug festgestellt und ein Beutel Marihuana im Beifahrerfußraum entdeckt. Zwar habe der Mann gerötete Augen gehabt und sei auffällig redselig gewesen, Ausfallerscheinungen habe er aber nicht gezeigt. Eine Blutprobe wurde angeordnet, Hinweise auf Rauschgifthandel habe es nicht gegeben.
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Zu seiner Biografie sagte der Angeklagte, dass sein Vater regelmäßig Alkohol getrunken habe und gewalttätig gewesen sei. Die Mutter sei immer für ihn dagewesen, aber während seiner Jugendzeit an Krebs erkrankt. Er sei sehr froh über die Polizeikontrolle als Anstoß, mit dem Drogenkonsum aufzuhören. Nun sei er auch nicht mehr so träge: „Das Leben ist jetzt viel schöner.“
Richter Carsten Becker glaubte dem Angeklagten, dass er nicht mit Drogen gehandelt habe und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Bei der Bemessung des Strafmaßes bezog er einen Bußgeldbescheid des Oberbergischen Kreises wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss mit ein. Daher wird ihm zusätzlich für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen.