Oberberg – „Gefälschte Impfzertifikate sind kein Kavaliersdelikt“ ist eine gemeinsame Pressemitteilung betitelt, in der Kreisverwaltung und Polizei über eine Reihe von Ermittlungsverfahren berichten. Demnach bearbeitet die oberbergische Polizei aktuell bereits etwa 160 Fälle.
In den vergangenen Wochen seien im Oberbergischen Kreis bei Kontrollen immer wieder Personen aufgefallen, die gefälschte Impfpässe vorzeigten, um Zugang zu Aktivitäten nach der 2G-Regel zu bekommen. Landrat Jochen Hagt warnt davor, dass eine empfindliche Strafe droht, wenn man sich mit einem gefälschten Impfpass Zutritt verschaffen will. Zwar sei es bis vor kurzem unter Juristen umstritten gewesen, ob es für die Herstellung, den Vertrieb oder die Nutzung eines gefälschten Impfpasses eine Lücke im Strafrecht gibt oder nicht. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuches am 24. November herrsche aber Klarheit: „Für den gesamten Prozess von der Herstellung bis zum Gebrauch von gefälschten Impfpässen sind bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.“
Gefälschte Impfausweise fliegen am Arbeitsplatz auf
Nicht von ungefähr seien die Strafen drastisch. Landrat Hagt betont: „Wer gefälschte Impfnachweise nutzt, um sich damit vor Impfung und Testung zu drücken, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit. Dieses Verhalten bringt auch Mitmenschen in Gefahr.“
Die Kreisverwaltung berichtet, dass sich Unternehmen seit der Einführung von 3G am Arbeitsplatz vermehrt beim Gesundheitsamt melden, weil bei ihnen vermutlich gefälschte Impfdokumente vorgelegt wurden. Auch Apotheken, denen für die Ausgabe der digitalen Nachweise gefälschte Impfpässe vorgelegt werden, kommen bei unklaren Fällen auf die Amtsapothekerin zu. Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises sagt: „Das Gesundheitsamt unterstützt in solchen Einzelfällen bei der Überprüfung der Daten und gibt seine Einschätzung zu den vorgelegten Dokumenten ab. Bei 90 Prozent der Anfragen bestätigt sich der Verdacht der Fälschung.“
Und wenn sich der Verdacht einer Fälschung erhärtet, gäben der Kreis oder auch die Unternehmen und Apotheken Anzeigen bei der Polizei auf. Kreisdirektor Klaus Grootens merkt in der Pressemitteilung an: „Im Rahmen von 3G am Arbeitsplatz unternehmen die Unternehmen oftmals auch arbeitnehmerrechtliche Schritte.“ Die Apotheken seien unter anderem über das Gesundheitsamt darüber informiert worden, was bei der Ausstellung der Impfzertifikate zu beachten ist.
Hohe Strafen bei Fälschungen oder nachlässigen Kontrollen
Um gefälschte Impfausweise zu enttarnen seien die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung angepasst und verschärft worden, teilt der Kreis mit. So soll bei Zutrittskontrollen die CovPassCheckApp genutzt werden, mit der gefälschte digitale Impfzertifikate schnell erkannt werden können. Werden diese Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, sieht der Bußgeldkatalog der Corona-Schutzverordnung Geldstrafen von bis zu 2000 Euro vor.
Die Ausstellung gefälschter Testnachweise und deren Nutzung ziehen ebenfalls empfindliche Geldbußen zwischen 1000 und 5000 Euro nach sich. Bei gefälschten Testnachweisen drohen zudem Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, warnt der Kreis.
Infektionspartys
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises hat am Montag Hinweise bestätigt, dass es sogenannte „Infektionspartys“ gegeben haben soll, bei denen sich Menschen getroffen haben, um sich absichtlich mit dem Coronavirus anzustecken. Diese Zeitung hatte nach entsprechenden Informationen am Wochenende, die sich auf Marienheide und Wipperfürth beziehen, am Montagmorgen eine Anfrage gestellt, die die Kreisverwaltung am Abend beantwortete. Demnach „ist zu befürchten, dass solche Partys in verschiedenen Kommunen des Kreises stattfinden“.
In einer Pressemitteilung informiert der Kreis darüber, dass das Gesundheitsamt diesen Hinweisen nachgeht. Bisher lägen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Solche „Infektionspartys“ seien aber bereits in anderen Landkreisen aufgefallen. Ziel der Treffen sei es, nach der durchgemachten Infektion den Genesenenstatus zu erlangen und Angebote wahrnehmen zu dürfen, bei denen ein 2G-Nachweis erforderlich ist. Durch die Ansteckung wollten die Personen die Impfung oder eine Testung umgehen.
Kreis wird gegen Teilnehmende vorgehen
Kaija Elvermann, Leiterin des Kreisgesundheitsamts sagt: .„Dieses Verhalten verurteile ich scharf. Die Infektion ist keine Alternative zur Impfung oder Testung.“ Elvermann betont: „Diese Menschen haben immer noch nicht verstanden, wie gefährlich die Corona-Infektion ist. Covid-19 kann schwerwiegende Folgen haben. Neben der akuten Infektionsphase, die mit einem schweren Verlauf und schlimmstenfalls dem Tod einhergehen kann, drohen auch Langzeitfolgen, die unter Umständen für immer bleiben.“
Kreisdirektor Klaus Grootens versichert, dass der Kreis gegen Teilnehmende von Infektionspartys vorgehen wird, sollten sich die aktuellen Gerüchte bewahrheiten: „Wenn ausreichend Belege für eine Teilnahme an solchen Infektionspartys vorliegen, würden wir diese Informationen an die Polizei weitergeben.“ Anzeigen könnten bei Verdachtsfällen nicht nur gegen die infektiöse Person erstattet werden, die ihre Quarantäne bricht, sondern auch gegen die Personen, die sich aktiv anstecken wollen. Laut Infektionsschutzgesetz können Personen, die vorsätzlich ihre Quarantäne brechen und andere Personen mit dem Coronavirus anstecken, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Kontrollen bei Gottesdiensten
Marienheides Bürgermeister Stefan Meisenberg berichtet, er habe am Freitagnachmittag vom Gerücht gehört, in seiner Gemeinde würde eine freikirchliche Gemeinde Infektionspartys feiern. Auf Nachfrage sagte er am Samstag, seiner Verwaltung lägen jedoch bislang keine belastbaren Hinweise vor, dass sich Infizierte und Nicht-Infizierte in der Absicht treffen, das Coronavirus bewusst weiterzugeben, um dann als genesen zu gelten. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass solche Veranstaltungen in bestimmten Wohngegenden oder Gesellschaftsschichten stattfinden. Sehr wohl sieht Meisenberg diese Hinweise aber als Arbeitsauftrag an seine Verwaltung: „Unser Ordnungsamt geht dem ab sofort nach, indem Quarantänekontrollen noch flächendeckender und öfter durchgeführt werden.“ Erster Anlaufpunkt seien dabei die Wohnadressen der unter Quarantäne gestellten Personen, aber auch Gottesdienste sollten schon am Wochenende kontrolliert werden, so Meisenberg: „Wenngleich für Gottesdienste im Oberbergischen Kreis erst ab Montag die 3G-Regel und Maskenpflicht gilt.“
Kein Geheimnis sei, so Meisenberg, dass die in der Gemeinde Marienheide große Gruppe der Baptisten seit Pandemiebeginn immer mal wieder überdurchschnittlich vom Infektionsgeschehen betroffen war. (tie/ag)