AboAbonnieren

Schwerter im Bettkasten aufbewahrtNümbrechterin wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Auf einem Tisch stehen zwei Strafgesetzbücher.

Eine 44-jährige Frau aus Nümbrecht ist vor Gericht des bewaffneten Drogenhandels für schuldig befunden worden.

Vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts ist eine 44-jährige Frau aus Nümbrecht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Klingonenschwert spielte letztlich für das Strafmaß keine entscheidende Rolle mehr: Vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts ist eine 44-jährige Frau aus Nümbrecht des bewaffneten Drogenhandels für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

In dem beeindruckenden Waffenarsenals, das bei der Nümbrechterin sichergestellt wurde, gab es geeignetere Mittel zur Verteidigung des Drogenvorrats als das sogenannte „Bat’leth“ aus der bekannten Star-Trek-Fernsehserie. Nämlich zwei große Schwerter, die die Frau in ihrem Bettkasten aufbewahrt hatte, erläuterte der Vorsitzende Richter Marc Eumann bei der Begründung der Kammerentscheidung.

Nümbrechterin ging der Polizei nur zufällig ins Netz

Die 44-Jährige war der Polizei nur durch einen Zufall ins Netz gegangen: Sie war quasi der Beifang von Ermittlungen gegen vier Verdächtige, die schließlich im Sande verliefen. Es ging um den Verdacht des illegalen Waffenhandels. Einer der Männer, die im Visier der Fahnder standen, hatte sich den Wagen der nun Verurteilten eine Zeit lang ausgeliehen. So wollte die Polizei am 1. Juni 2021 die Wohnung der Frau zunächst nur nach möglichen Besitztümern des Mannes durchsuchen.

Schnell fiel den Beamten aber ein gerade ausgedrückter Joint im Aschenbecher auf dem Wohnzimmertisch auf. So blieben die 1,6 Kilo einer Amphetaminsalzzubereitung im Kühlschrank nicht verborgen. Außerdem fanden die Beamten knapp 980 Gramm einer weiteren Amphetaminvariante sowie 230 Gramm Cannabis und diverses Drogen-Equipment.

Zum Verhängnis hätte der Dealerin aber ihre umfangreiche Waffensammlung gereichen können: Drogenhandel mit Waffen ist nämlich als Straftatbestand normalerweise nicht mehr bewährungsfähig. Nur der Tatsache, dass das Gericht schließlich von einem minderschweren Fall ausging, bescherte der Verurteilten aus Nümbrecht die relativ milde Strafe.

Die Richter hatten die gesamte Waffensammlung aus der Asservatenkammer holen lassen und die Hieb-, Schlag- und Schusswaffen intensiv in Augenschein genommen. Das Ergebnis: Die meisten Gegenstände hatte die Waffennärrin wohl eindeutig nur zu Dekozwecken angeschafft. So gab es für die historischen Schusswaffen keinerlei Munition, bei einigen waren auch die Läufe verschlossen worden. Auch das Bat’leth hätte die Frau wohl nicht schnell genug von der komplizierten Deckenaufhängung lösen können, um im Zweifelsfall ihren Drogenvorrat zu verteidigen.

Einzig die beiden Schwerter im Bettkasten wären nach Überzeugung der Richter infrage gekommen, um einem Eindringling vom Schlafzimmer aus den Weg zur Ausgangstür abzuschneiden.