Zu einer Geldstrafe von 1500 Euro hat das Amtsgericht Waldbröl einen Ruppichterother verurteilt. Es ging um die Mahd einer Wiese.
Prozess gegen 54-JährigenRehkitze lagen in Nümbrecht zerstückelt auf der Wiese
Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist der Pächter einer Wiese in Nümbrecht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden. Der Mann aus Ruppichteroth ist nach Auffassung des Waldbröler Amtsgerichts für den vermeidbaren Tod von zwei Rehkitzen verantwortlich.
Mit Rehkitzen habe der Angeklagte nicht gerechnet
„Ich bin Tierzüchter und kein Landwirt“, hatte der 54-Jährige aus Ruppichteroth beteuert. „Und ich bin nur der Erfüllungsgehilfe meines Chefs und daher nicht verantwortlich.“ Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, Mitte Juli vorigen Jahres die Mahd einer Nümbrechter Wiese beauftragt zu haben, obwohl ein Zeuge darauf Rehkitze gesehen und ihn darauf hingewiesen habe. Nach dem Mähvorgang hätten zwei Kitze zerstückelt auf der Wiese gelegen.
Der Angeklagte verteidigte sich, dass er dem Jagdpächter schon Tage zuvor die bevorstehenden Arbeiten angekündigt habe. Es sei auch nicht damit zu rechnen gewesen, dass in der Wiese noch Kitze seien: „Mitte Juli ist die Setzzeit vorbei.“ Der Beschuldigte mutmaßte, dass die Tiere nicht an der besagten Stelle gestorben sein könnten: „Wenn die mittags beim Mähen getötet worden wären, hätten sich längst Füchse und Greifvögel darum gekümmert.“
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Der Angeklagte plädierte auf Freispruch
„Ich habe ein gutes Verhältnis zu dem Angeklagten – es hat vorher auch keinen Streit gegeben“, erklärte der Jagdpächter im Zeugenstand. „Ich wusste, dass dort Rehkitze sind, aber nicht, dass an diesem Tage gemäht wird“, führte er aus. Das habe er erst am Vormittag erfahren und daraufhin den Beschuldigten angerufen. Der sei sehr im Stress gewesen und habe geantwortet: „Ist in Ordnung, das passt schon.“
Der beauftragte Landwirt erläuterte, dass er mit seinem neun Meter breiten Mähwerk keine Rehkitze im Gras bemerkt habe. „Wenn die Jäger wissen, dass Tiere in der Wiese liegen und sie nicht rausholen, dann ist das böswillig“, sagte der Weidebesitzer dazu.
Der Staatsanwalt sah seine Anklage bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 3000 Euro. Auch wenn der Mann nicht der Besitzer der Wiese sei, sei er mit der Organisation des Hofs betraut. Er habe durch seine Unterlassung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Ohne anwaltliche Vertretung plädierte der Angeklagte auf Freispruch und kündigte an, den Jagdpächter wegen der Verletzung seiner Hegepflicht zu verklagen. Richter Kevin Haase folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, reduzierte jedoch die Höhe der Strafe auf eine Summe von 1500 Euro.