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Streit um DokumenteNümbrechter Gemeinderat brummt Iris Kunadt ein Ordnungsgeld auf

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Iris Kunadt sitzt an einem Schreibtisch.

Iris Kunadt, Mitglied im Nümbrechter Gemeinderat, soll ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben.

Die Ratsfrau (fraktionslos) soll ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben, indem sie zwei nichtöffentliche Dokumente veröffentlicht hat.

Der Nümbrechter Gemeinderat hat Iris Kunadt (fraktionslos) ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro aufgebrummt. Sie soll ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben, indem sie auf der Homepage „Hallo Rathaus“ zwei Dokumente veröffentlicht hat, die die Verwaltung als nichtöffentlich einstuft (wir berichteten). Gegen das Ordnungsgeld stimmte nur Rainer Galunder (WGHL).

Keine Aussprache im Nümbrechter Rat

Wer im Recht ist, wird jetzt wohl gerichtlich geklärt. Iris Kunadt hat angekündigt, den Beschluss anzufechten. Sie wollte in der Ratssitzung Stellung nehmen, doch Bürgermeister Hilko Redenius erteilte ihr nicht das Wort, sondern erklärte sie für diesen Tagesordnungspunkt für befangen. Kunadt hätte im Anhörungszeitraum Gelegenheit gehabt, sich zu äußern, sagte er. Diese Gelegenheit habe sie nicht genutzt.

Eine Aussprache gab es im Rat nicht. Für die Grünen-Fraktion erklärte Vorsitzende Andrea Saynisch, man werde sich enthalten. „Wir haben von beiden Seiten Gesetzestexte bekommen, aber ich bin kein Rechtsanwalt.“

Für Iris Kunadt sprang nur Rainer Galunder in die Bresche. „Was hat sie denn Böses verbrochen?“, fragte er rhetorisch und zog die von der Verwaltung formulierten Vorwürfe in Zweifel, stellte auch infrage, ob Iris Kunadt sich wirklich ausschließlich im Anhörungszeitraum hätte äußern dürfen.

Iris Kunadt legte ihre Stellungnahme schriftlich vor

Aus Kunadts Stellungnahme, die sie in schriftlicher Form verteilte, geht hervor, dass sie sich von Fachjuristen hat beraten lassen, und die seien zu anderen Einschätzungen als die Verwaltung gekommen:

„Die Veröffentlichung der Dokumente ist rechtmäßig, da der Rat die Nichtöffentlichkeit nie hergestellt hat. Die Gemeindeordnung NRW schreibt zwingend vor, dass nichtöffentliche Teile einer Ratssitzung nur auf Antrag beschlossen werden können und begründet werden müssen. Dies wurde bei den hier diskutierten Drucksachen und in meiner Gegenwart bislang bei keiner nichtöffentlichen Angelegenheit vollzogen.“

Die Veröffentlichung der Dokumente ist rechtmäßig, da der Rat die Nichtöffentlichkeit nie hergestellt hat.
Iris Kunadt in ihrer Stellungnahme

Grundsätzlich, so Kunadt, gelte laut Gemeindeordnung NRW: „Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden.“ Und dann weiter: „Auf Antrag des Bürgermeisters oder eines Ratsmitgliedes kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.“

Die Geschäftsordnung der Gemeinde, so Kunadt, sei in dieser Sache identisch mit der Gemeindeordnung, es gebe also keine spezielle Regelung. Sie selbst nehme die Vorgaben sehr ernst, insbesondere diese: „Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.“