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GeldstrafeVorwurf des versuchten Totschlags in Gummersbach war am Ende kein Thema mehr

Lesezeit 3 Minuten
Außenansicht des Landgerichts Köln.

Die Verfahren gegen die beiden jüngeren waren bereits am Freitag ohne Urteil eingestellt worden.

Am Ende der Verhandlung am Kölner Landgericht standen zwei Geldstrafen gegen die beiden älteren Angeklagten.

Der Strafvorwurf gegen vier Gummersbacher (19, 21, 26 und 28) türkischer Abstammung war gewaltig. Unter anderem auf versuchen Totschlag lautete die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft, worauf bis zu fünfzehn Jahre Haft stehen. Doch am Ende standen zwei Geldstrafen gegen die beiden älteren Angeklagten — die Verfahren gegen die beiden jüngeren waren bereits am Freitag ohne Urteil eingestellt worden.

Iris Stuff, Verteidigerin des 26 Jahre alten Angeklagten, brachte den Prozess mit einem eindringlichen Bild auf den Punkt: „Das war mal ein Elefant, dieses Verfahren, und jetzt sprechen wir über was, das man als Maus bezeichnen kann.“

Gericht verhängte Geldstrafen

Das Kölner Landgericht verurteilte den 26-Jährigen wegen Nötigung zu 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Mann den Nebenkläger (25) in der Nacht auf den 12. August 2023 kurzzeitig in ein Auto gesperrt hatte. Der 28-Jährige wurde wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Hier sah es die 4. Große Strafkammer als erwiesen an, dass der 28-Jährige den Nebenkläger am 14. August bei einer außer Kontrolle geratenen Aussprache mit der Faust gegen den Kopf geschlagen hatte. Anschließend hatte der offensichtlich in Kampfsportarten versierte 25-Jährige den 28-Jährigen derartig fest in einen Würgegriff genommen, dass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verloren hatte.

Daraufhin hatte der 19-Jährige fünfmal mit einem Messer auf den 25-Jährigen eingestochen, der hierdurch erheblich verletzt worden war. Auslöser für die Vorgänge war eine Nichtigkeit. Der 19-Jährige hatte in der Nacht auf den 12. August eine Bedienung in einem Gummersbacher Schnellrestaurant, die er offensichtlich attraktiv fand, nach ihrem Instagram-Kontakt gefragt hatte. Für den Nebenkläger war dies ein Angriff auf seine Ehre. „Aus Sicht eines Mitteleuropäers ein schwer nachvollziehbarer Ehrkomplex“, meinte Frank Hatlé, Verteidiger des 28-Jährigen.

Anklage stützte sich auf falsche Angabe des Nebenklägers

Nach der Anmache kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen. Im Verlauf des Streits war der 25-Jährige dann von dem 26-Jährigen in ein Auto bugsiert und kurz eingesperrt worden. Das Einschreiten der Schichtleiterin des Schnellrestaurants hatte die Situation aber entschärfen können.

Am folgenden Montag, 14. August, verlangte der 25-Jährige ein erneutes Treffen auf einem Parkplatz in Bernberg, um die Vorgänge vom Schnellrestaurant nochmals zu besprechen. Dort forderte er einige Anwesende zum Kampf heraus — es folgten der Schlag gegen den Kopf, das Würgen und die Messerstiche. Nach dem Kampf soll der 26-Jährige gesagt haben: „Jungs, es reicht, wir fahren los, der stirbt sowieso.“

Auf diese falsche Angabe des Nebenklägers stützte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Totschlags; der 26-Jährige saß rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Das Gericht sah dies als völlig unverhältnismäßig an und sprach ihm eine Entschädigung für den erlittenen Freiheitsentzug zu. Zudem legte das Gericht der Staatskasse trotz der Verurteilungen weitgehend die Verfahrenskosten auf.