Vergangene Woche hat der Bundestag die Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher und Unternehmen beschlossen. Andreas Arnold sprach mit Sascha Klein, Geschäftsführer des Klinikums Oberberg, darüber, was der Beschluss für seine Häuser bedeutet und wo es brennt.
Interview zur Energiekrise„Ein kurzfristig wirksamer Schritt“ zur Entlastung des Klinikums in Gummersbach
Der Bundestag hat die seit Monaten diskutierte Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher und Unternehmen verabschiedet. Welche Entlastung können Sie als Großverbraucher bei Gas und bei Strom an dieser Stelle erwarten?
Die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken werden die gestiegenen Energiepreise den Krankenhäusern zu einem großen Teil ausgleichen, soweit es sich um Gas, Strom und Fernwärme handelt.
Ist der avisierte Fördertopf für Krankenhäuser ausreichend bemessen?
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Die im Härtefallfonds vorgesehenen 4,5 Milliarden Euro werden nach den Berechnungen der DKG voraussichtlich ausreichend sein. Die übrigen 1,5 Milliarden Euro werden als pauschale Hilfszahlungen an die Krankenhäuser fließen. Die jenseits der Energiekosten liegende allgemeine Kostensteigerung wird damit allerdings nur zu einem Bruchteil ausgeglichen.
Dennoch wird vermutlich eine Lücke bleiben. Kann Ihr Haus die verkraften?
Die erheblichen inflationsbedingten Kostensteigerungen jenseits der Energiekosten sind derzeit nur zu einem geringen Teil refinanziert. Diese Situation wird den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser erhöhen. Hinzu kommt das ungelöste Problem der ungedeckten sonstigen Kostensteigerungen, das noch angegangen werden muss.
Was muss passieren, damit Sie nicht in eine finanzielle Schieflage geraten?
Über die vorgesehenen Hilfen für die Energiepreisbelastung hinaus muss allerdings noch das bislang ungelöste Problem der ungedeckten sonstigen Kostensteigerungen angegangen werden, denn ein wesentlicher Teil der krisenbedingten Mehrkosten der Krankenhäuser sind mit der Energiepreisbremse nicht refinanziert. Der Grund ist, dass in diesem Jahr die gesetzlich fixierten Preise, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können, um 2,3 Prozent gestiegen sind. Gleichzeitig treibt derzeit eine Inflationsrate von rund 10 Prozent auch die übrigen Kosten in die Höhe. Im kommenden Jahr beläuft sich die festgelegte Preissteigerung auf 4,3 Prozent bei einer prognostizierten Inflation von über 8 Prozent. Dadurch entsteht den Krankenhäusern als Folge der nicht refinanzierten Kostensteigerungen eine enorme Erlös-Kosten-Lücke. Die Bundespolitik ist gefordert, der strukturellen Unterfinanzierung entgegenzuwirken. Nur so lassen sich verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit für die Krankenhäuser wiederherstellen.
Sind der Betrieb Ihrer Häuser und die Bezahlung der Beschäftigten mit Blick auf die kommenden Monate gesichert?
Diese verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser sind ein erster kurzfristig wirksamer Schritt, um die finanziellen Nöte aufzufangen. Das grundsätzliche Problem der darüber hinausgehenden allgemeinen Kostensteigerung, die auf gesetzlich festgelegte Preise trifft, ist weiterhin ungelöst. Wir vertrauen hier allerdings auf die Aussage des Bundesgesundheitsministers, dass keine Klinik durch die Inflation in die Insolvenz getrieben wird.