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Drogen in OberbergMarihuana und psychoaktive Pilze hinter der Waschmaschine versteckt

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Das Foto zeigt eine Cannabispflanze.

Vor dem Landgericht in Köln muss sich seit Montag ein 23-Jähriger aus Gummersbach verantworten – unter anderem, weil er eine größere Marihuana hinter der Waschmaschine der Mutter aufbewahrt haben soll.

Ein Gummersbacher muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten, weil bei ihm Drogen gefunden und zwei Waffen sichergestellt worden waren.

Die gefundene Menge Drogen ist, wenn auch illegal, eigentlich überschaubar. Doch weil ein 23 Jahre alter Gummersbacher einen Baseballschläger aus Metall und ein illegales Springmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge aufbewahrt hatte, steht der Mann seit dem vergangenen Montag wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Kölner Landgericht und muss nun mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen.

Der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge waren bei einer Durchsuchung der Wohnung der Mutter des Angeklagten, bei der er noch wohnte, knapp 257 Gramm Marihuana sowie knapp sechs Gramm an psychoaktiven Pilzen geworden worden. Versteckt war das Gras hinter einer Waschmaschine im Vorratsraum. „In unmittelbarer Zugriffsnähe“, so Staatsanwalt René Gilles, hätten sich zudem die beiden als Waffen eingestuften Gegenstände befunden: „Sie dienten dem Schutz beziehungsweise der Verteidigung der Betäubungsmittel.“

Drogen und Waffen wurden in Gummersbach im Haus der Mutter sichergestellt

Zudem waren bei jener Durchsuchung eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sichergestellt worden. Der Angeklagte räumte zu Beginn des Prozesses ein, dass er die Drogen besessen habe. Er bestritt jedoch, Handel damit getrieben zu haben. Zwar habe er gelegentlich mal Freunden etwas „zum Selbstkostenpreis abgegeben“, gewinnbringend verkauft habe er die Betäubungsmittel aber keineswegs.

Die Waage habe er lediglich zur Dosierung seines eigenen Marihuana-Konsums genutzt: „Damit ich weiß, wie viel in einem Joint drin ist“, beteuerte der Angeklagte und ergänzte, dass der Baseballschläger so etwas wie ein „Deko-Gegenstand“ gewesen sei. Und dass er das Messer noch „in einer Kiste“ gehabt habe, habe er nicht gewusst.

Wortscharmützel vor dem Landgericht in Köln bei Prozess gegen Gummersbacher

Gericht und Staatsanwaltschaft ließen aber mehr als deutlich erkennen, dass diese Aussage für sie wenig glaubhaft sei. „Weiß ich nicht, ob wir das glauben“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Greve und verwies auf mindestens eine Verurteilung des 23-Jährigen in der Vergangenheit wegen Drogenhandels. Greve gab dem Angeklagten den Hinweis, dass auch ein minder schwerer Fall in dem Verfahren mit geringerer Straferwartung drin sein könnte: „Dafür brauchen wir aber ein Geständnis.“ Launig fügte der in Drogenverfahren erfahrene Greve hinzu: „Jeder ist seines Glückes Schmied. Nur nicht jeder Schmied hat Glück.“

Udo Klemt, Verteidiger des Gummersbachers, wandte daraufhin ein, dass eine Beweisaufnahme „keine Glückssache“ sei. Bereits im Alter von zwölf Jahren, so der Angeklagte, habe er angefangen, Marihuana zu rauchen, später sei auch noch der regelmäßige Konsum von Alkohol hinzugekommen. Gelegentlich habe er auch Kokain genommen.

Die Mutter (47) des Angeklagten sagte im Zeugenstand, dass ihr Sohn bis dahin ein guter Schüler gewesen sei. Er sei in einer Sportklasse gewesen, habe Handball und Fußball gespielt. Doch dann habe ihr Sohn einen Mitschüler an einer Bushaltestelle geschubst – angeblich, weil der Mitschüler sie, die Mutter, beleidigt hatte. Nach einer Klassenkonferenz sei ihr Sohn dann vom Sportunterricht ausgeschlossen worden und die Probleme hätten ihren Anfang genommen. Der Prozess wird fortgesetzt.