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Böller-Kauf untersagtGummersbach verzichtet auf Verbotszonen für Feuerwerk

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Silvester Böller

Ein Mann zündet einen Böller an Silvester an. (Symbolbild)

Gummersbach – Es bleibt also dabei: Auch in diesem Jahr besteht ein Verkaufsverbot für Silvesterböller, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag noch einmal bestätigt hat und damit die Eilanträge von Pyrotechnikhändlern abgewiesen hat.

Damit sei aber nur geregelt, dass Böller und Raketen nicht im Geschäft verkauft werden dürften, sagt Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein. Daraus resultiere indes kein generelles Böllerverbot.

Bürgermeister warnt vor Böllerkauf im Internet

Das falle in die Zuständigkeit der Kommunen. „Wir hätten es an belebten Plätzen untersagen können, haben aber auf das Ausweisen von Verbotszonen verzichtet“, berichtet Helmenstein. Und das analog zum Vorjahr. Abbrennen von noch vorhandener Pyrotechnik auf privaten Grundstücken wäre ohnehin davon nicht betroffen gewesen, wie der Bürgermeister der Kreisstadt sagt.

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Er warnt allerdings davor, beim Kauf von Böllern auf Angebote im Internet auszuweichen. Diese stammten vielfach aus dem Ausland und hätten möglicherweise keine Zulassung für einen Einsatz in Deutschland. „Das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper stellt eine Gefährdung dar, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro mit sich ziehen kann“, warnt Bürgermeister Frank Helmenstein vor Zuwiderhandlungen. (ar)