AboAbonnieren

PlädoyerStaatsanwalt fordert für 22-jährigen Gummersbacher „lebenslange Haft“

Lesezeit 2 Minuten
Außenansicht Kölner Landgericht

Ein 22 Jahre alter Gummersbacher muss sich vor dem Kölner Landgericht wegen Mordvorwurfs verantworten.

Dass ein 22 Jahre alter Gummersbacher für den Tod seines Opas verantwortlich ist, sieht die Staatsanwaltschaft für bewiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen 22 Jahre alten Gummersbacher wegen Mordes gefordert. Staatsanwalt Daniel Dohm vermochte keine „vernünftigen Zweifel“ erkennen, die gegen eine Täterschaft des jungen Mannes sprächen.

Als Mordmerkmale führte Dohm Heimtücke und die Brandlegung als „gemeingefährliches Mittel“ an. Der 22-Jährige ist in dem Verfahren angeklagt, im Juli 2022 seinen Großvater (83) mit zehn Zopiklon-Schlaftabletten sediert und anschließend im Wohnzimmer des Seniors einen Brand gelegt zu haben. Zwar versuchte der Angeklagte seinen Großvater noch zu retten und zog ihn an den Armen aus dem völlig verrauchten Haus. Doch einen Tag später verstarb der Mann an einer Rauchgasvergiftung.

Gummersbacher Mordprozess: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht alles für eine Straftat

Zentral in Dohms Schlussvortrag war die Frage: „War es ein Unfall oder war es eine Straftat?“ Aus Sicht des Anklägers sprach jedoch alles für eine Straftat. So sei der Angeklagte neben dem Großvater die einzige Person am Brandort gewesen. Auch habe ein Feuersachverständiger ausgeschlossen, dass der Brand im Wohnzimmer des Großvaters durch eine fallengelassene Zigarette des Seniors — der Mann war starker Raucher — ausgelöst wurde, dies sei als Brandursache „praktisch ausgeschlossen“.

Stattdessen, so Dohm, müsse „eine Zündquelle von ausreichender Energie von außen herangebracht worden sein“. Dennoch, räumte der Staatsanwalt ein, sei die Brandursache nicht aufgeklärt worden. „Das war kein Unfall, sondern eine Straftat. Und wenn es eine Straftat war, dann muss es auch jemand gewesen sein“, so Dohm.

Mordprozess: Angeklagter stellt Befangenheitsantrag gegen die Schöffen

Und da kämen Äußerungen des Angeklagten ins Spiel, die er kurz nach der Tat gegenüber Freunden und Bekannten geäußert habe. So habe der 22-Jährige seiner Ehefrau gesagt, vielleicht habe er die Tat begangen, wisse es aber nicht. Auch am Notruf habe der Angeklagte gleich davon gesprochen, dass der Großvater wohl im Sessel mit einer Zigarette eingeschlafen sei. Auch die Behauptung, keinen Hausschlüssel gehabt zu haben, sei erwiesen falsch gewesen. Das Motiv sei zwar unbekannt, dennoch sei der Angeklagte „des Mordes überführt“.

Bevor es zum Schlussvortrag der Anklage kam, hatte der Angeklagte noch mit einem Befangenheitsantrag die beiden Schöffen in dem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zuschauer hatten demnach wahrgenommen, dass sich die Mutter und der Stiefvater eines Halbbruders des Angeklagten auf dem Gerichtsflur mit den ehrenamtlichen Richtern unterhalten hatten. Worüber, das blieb unklar.

Der Mann und die Frau hatten in Gesprächen in Verhandlungspausen jedoch nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie den Angeklagten für schuldig halten. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Am Mittwoch soll die Verteidigung plädieren.