Gerüchten zufolge soll sich der 35-jährige Angeklagte aus Gummersbach ins Ausland abgesetzt haben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Angeklagte abgetauchtProzess um totes Baby in Gummersbach – Landgericht erlässt Haftbefehl
Alles war angerichtet, die notwendigen Verfahrensbeteiligten vom Vertreter der Staatsanwaltschaft über die Verteidiger bis hin zu den beiden Dolmetschern für die Angeklagten waren alle anwesend.
Dennoch konnte der Prozess nicht wie geplant vor der 20. Großen Strafkammer beginnen: Die beiden Hauptpersonen der Tragödie um ein in Gummersbach zu Tode gekommenes Baby erschienen nicht zum Prozesstermin. Das Gericht erließ daraufhin Haftbefehle gegen den 35 Jahre alten Vater und die 30 Jahre alte Mutter des verstorbenen Kindes. Damit schlägt das Verfahren, das ursprünglich vor dem Amtsgericht in Gummersbach angeklagt war, eine erneute Volte.
Verteidiger konnte keinen Kontakt zu seinem Mandanten aufnehmen
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten am 22. Mai 2022 den damals 14 Wochen alten Säugling über einen mehrminütigen Zeitraum geschüttelt haben. Dabei habe das Kind einen Gehirnschädelbruch sowie ein Schütteltrauma erlitten. Wenige Tage später soll das Baby dann in einem Krankenhaus an den Verletzungen verstorben sein.
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Der Verteidiger des 35-Jährigen, Stephan Kuhl, teilte dem Gericht mit, dass er bis dato keinen Kontakt zu seinem Mandanten gehabt habe – trotz wiederholter Versuche. Anwalt Philipp Mohrschulz teilte der Vorsitzenden der 20. Großen Strafkammer, Sibylle Grassmann, mit, dass er zwar am Donnerstag noch Kontakt zu seiner Mandantin gehabt habe, er seither aber auch nichts mehr von ihr gehört habe. Gerüchten zu Folge, so Mohrschulz weiter, habe sich der 35-Jährige aber womöglich ins Ausland abgesetzt. Beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung ein eher außergewöhnlicher Vorgang.
Amtsgericht Gummersbach hatte den Fall ans Landgericht abgegeben
Auf den Strafvorwurf der fahrlässigen Tötung lautet die Anklage gegen das Elternpaar jedoch, was zunächst auf ein Unfallgeschehen, wie beispielsweise einen Sturz vom Wickeltisch, hindeuten könnte. Folgerichtig wurde der Fall dann auch zunächst am Amtsgericht Gummersbach vor einem Einzelrichter angeklagt.
Doch vom Amtsgericht wurde der Fall dann dem Kölner Landgericht zur Prüfung vorgelegt. Anschließend hatte die 20. Große Strafkammer den Fall schließlich an sich gezogen und im Eröffnungsbeschluss zum Verfahren einen rechtlichen Hinweis erteilt. Demnach komme statt einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung auch ein Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge infrage. Während die Strafe für fahrlässige Tötung von einer Geldstrafe bis fünf Jahren Haft reicht, kann Körperverletzung mit Todesfolge mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Das Gericht vertagte sich nach Erlass der Haftbefehle zunächst bis zum 29. Mai.