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„Gottesgeschenk Inhaftierung“Dreieinhalb Jahre Haft für Gummersbacher

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Blick auf das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln.

Ein 24-Jähriger Gummersbacher musste sich vor dem Landgericht Köln wegen des Vorwurfs des bewaffneten Drogenhandels verantworten.

Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung Marihuana, psychoaktive Pilze, ein verbotenes Springmesser und einen Baseballschläger gefunden.

Eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: So lautet das Urteil gegen einen Gummersbacher (24), der sich wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Kölner Landgericht verantworten musste.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung seiner Mutter waren (wir berichteten) rund ein halbes Pfund Marihuana und eine kleinere Menge psychoaktiver Pilze gefunden worden, dazu in der Nähe ein Baseballschläger und ein Springmesser, dessen Besitz in Deutschland verboten ist.

Marihuana-Verkauf: 12,50 Euro pro Gramm von der guten Sorte

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages überraschte der Verteidiger mit der Ankündigung, sein Mandant wolle ein Geständnis ablegen — und das tat er. Der Mann räumte ein, dass die Hälfte des gefundenen Marihuanas für den Eigengebrauch gedacht gewesen sein, die andere Hälfte habe er weiterverkaufen wollen, um den Eigengebrauch zu finanzieren, in Portionen von fünf bis maximal zehn Gramm: für 12,50 Euro je Gramm für die teuerste Sorte. „Aber die Rechnung ging nicht auf.“

Der Baseballschläger aber sei lediglich ein Deko-Gegenstand, das Messer habe er irgendwann im Internet bestellt, aber nicht gewusst, wo genau es sich befunden hätte — eine Aussage, die ihm der Vorsitzende Richter Michael Greve nicht abkaufte. Seine Inhaftierung nannte der Angeklagte „ein Geschenk Gottes“, denn inzwischen sei er clean und habe auch das Rauchen aufgegeben.

Zwei Gutachter skizzierten das Psychogramm des in Drogenzusammenhängen bereits polizeibekannten Angeklagten, der auch schon eine Entgiftung hinter sich hat, recht detailliert. Sie attestierten ihm „gewisse dissoziale Tendenzen, aber keine Persönlichkeitsstörung“, betonten soziale Auffälligkeiten und auch Drogenkonsum bereits in jungen Jahren.

Wahrscheinlich hätte er locker das Gymnasium geschafft.
Gutachter über den Angeklagten

Ein Fazit: „Wahrscheinlich hätte er locker das Gymnasium geschafft“, wenn er nicht so früh mit den Drogen angefangen hätte. Über einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügt der junge Mann heute nicht. Grundsätzliche Ausführungen zu den Konsequenzen eines chronisches Drogenkonsums quittierte der Richter lakonisch mit: „Da freut man sich ja auf die Cannabis-Legalisierung.“

Die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte habe einfach oft Pech im Leben gehabt — dass er jetzt auch noch ausgerechnet vor der angeblich besonders strengen 23. Strafkammer stand, sei auch wieder Pech.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.