Insgesamt fünf Täter sollen damals mit diversen Schlagwerkzeugen und Gegenständen auf zwei Männer in Gummersbach eingeprügelt haben.
KörperverletzungAcht Jahre alter Fall aus Gummersbach wird am Landgericht Köln neu verhandelt

Über ein mögliches Motiv schwieg die Anklage beim Prozessauftakt in der 5. Großen Strafkammer.
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Mehr als acht Jahre ist es her, dass in Gummersbach zwei Männer aus einem Hinterhalt angegriffen wurden. Insgesamt fünf Täter sollen mit unterschiedlichen Schlagwerkzeugen und Gegenständen auf die beiden eingeprügelt haben, bevor sie die Flucht ergriffen.
Seit Mittwoch stehen drei beschuldigte Männer (40, 43 und 47) nun wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung vor dem Kölner Landgericht. Die Männer – die mittlerweile nicht mehr in Gummersbach, sondern in München sowie einem kleinen Ort in Niedersachsen leben – sollen die Tat mit zwei weiteren, bislang unbekannt gebliebenen Mittätern begangen haben. Laut Anklageschrift sollen die Täter sich um die Mittagszeit am 18. Februar 2016 in einem Gebüsch am Hömickerweg in Steinenbrück versteckt haben.
Täter prügelten mit Holzlatten und Baseballschläger auf die Opfer ein
Als die beiden Opfer auf dem Nachhauseweg den Hinterhalt passierten, sollen die Täter hervorgestürmt und mit einem abgebrochenen Stuhlbein, mit Holzlatten und einem Baseballschläger auf die Geschädigten eingeprügelt haben. Zudem soll mindestens ein Täter auch ein Messer eingesetzt haben. Anschließend sollen die Täter über die Herreshagener Straße geflüchtet sein.
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Eines der Opfer habe eine sechs Zentimeter lange Wunde am Kopf sowie eine 14 Zentimeter lange Wunde im Nacken erlitten, sagte die Staatsanwältin. Über ein mögliches Motiv schwieg die Anklage.
Zunächst war der Fall vor dem Gummersbacher Amtsgericht angeklagt. Als sich jedoch während des Prozesses ein hinreichender Tatverdacht wegen versuchten Totschlags ergab, unterbrach das Amtsgericht den Prozess und legte den Fall dem Landgericht vor. Das bejahte den dringenden Tatverdacht und zog den Fall an sich. Da die drei Beschuldigten aber nicht in Haft sitzen, blieb der Fall lange Zeit liegen. Die zuständige 5. Großen Strafkammer ist seit Jahren mit Haftsachen, die vorrangig verhandelt werden müssen, ausgelastet.
Der Prozess wird fortgesetzt.