Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor zehn Jahren steht jetzt ein 31-jähriger Bergneustädter vor Gericht.
ProzessauftaktDie eigene Cousine in Bergneustadt sexuell missbraucht?

Der angeklagte 31-jährige Bergneustädter muss sich vor dem Jugendschöffengericht am Landgericht Köln verantworten.
Copyright: Michael Kupper
Ein heute 31-jähriger Bergneustädter muss sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten Bergneustadt/Köln Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern muss sich seit Montag ein heute 31-jähriger Bergneustädter vor dem Jugendschöffengericht der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Köln verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann konkret sexuellen Missbrauch in neun Fällen vor. Die Taten sollen sich demnach zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 22. April 2014 ereignet haben. In zwei Fällen ist es laut Anklageschrift auch zu sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt gekommen.
Die Missbrauchsfälle sollen sich in einer Wohnung im familiären Umfeld in Bergneustadt ereignet haben: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine heute 20-jährige Cousine, die damals noch im Kindesalter war, missbraucht hat. Die Nebenklage der Geschädigten ist am ersten Verhandlungstag zugelassen worden.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Ukrainerin in Frechen getötet „Drei Kindern wurde der Boden unter den Füßen weggezogen“
- Baby-Leiche Marienheider Mutter aus U-Haft entlassen
- Wirbel um Ex-Tengelmann-Chef Bilder sollen verschwundenen Milliardär Karl-Erivan Haub in Russland zeigen
- Kindesmissbrauch Weitere Vorwürfe gegen Geistlichen bei Prozess in Köln
- Opfer überlebte nach Not-OP Messerstecherei am Hürth-Park vor Landgericht Köln
- Verhandlung in Köln Prozess nach Messerangriff im Hürth-Park – Opfer schwebte in Lebensgefahr
- Schwere räuberische Erpressung Lindlarer kam am Landgericht mit blauem Auge davon
Die Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, weil der Angeklagte im Zeitraum der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch im Heranwachsendenalter war. Laut Landgericht hatte der Angeklagte bereits im Vorfeld bestätigt, dass er gegenüber der Geschädigten „übergriffig“ geworden sei. Am Montag äußerte er sich vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Urteilsverkündung für 21. Juni geplant
Eigentlich war zunächst sogar der ganze Hauptverhandlungstermin vom Landgericht Köln als nicht öffentlich verhandelte Strafsache angekündigt worden. Erst kurz vor Verhandlungsbeginn wurde das Verfahren auf „öffentlich“ gestellt.
Das Gericht hat vier Folgetermine anberaumt. Das Urteil soll am 21. Juni verkündet werden.