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Missbrauch in BergneustadtAngeklagter gesteht vor Gericht sexuelle Übergriffe

Lesezeit 2 Minuten
Vor dem Landgericht in Köln wird zurzeit der Fall eines 25-Jährigen aus Bergneustadt verhandelt, der Jugendliche sexuell missbraucht haben soll.

Vor dem Landgericht in Köln wird zurzeit der Fall eines 25-Jährigen aus Bergneustadt verhandelt, der Jugendliche sexuell missbraucht haben soll.

13-mal soll ein heute 25-Jähriger aus Bergneustadt junge Frauen sexuell missbraucht haben. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

In dem Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Bergneustadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs legte der türkischstämmige Mann ein Geständnis ab und räumte die Anklagepunkte ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bis zum Jahr 2021 in 13 Fällen zwei junge Frauen und eine damals 15-Jährige dazu bewegt zu haben, sich vor ihm zu entblößen.

Mit den dabei gemachten Fotos habe er sie erpresst und gefordert, den Beischlaf mit ihm zu vollziehen, was die Opfer aus Angst vor einer Veröffentlichung im Netz auch getan hätten. Der junge Mann war zu Beginn des Tatzeitraums noch Heranwachsender. Seit drei Monaten befindet er sich in U-Haft.

Laut Verteidigerin kann sich der Bergneustädter nicht an alle Vorfälle erinnern

Jetzt ergänzte seine Verteidigerin in einer Erklärung, dass es weitere Vorfälle gegeben habe, die aber nicht mehr alle erinnerlich seien. Teilweise hätten die Frauen ihrem Mandaten auch Bilder zugeschickt oder gezeigt, wovon er dann Screenshots gemacht habe. Diese habe er etwa deren Schwestern oder Cousinen zukommen lassen, sie dann aber wieder zurückgezogen.

Im Anschluss schilderte eine der Geschädigten der Zweiten Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Kaufmann als Nebenklägerin ihre Sicht auf die Vorfälle. Ihre Anwältin hatte zuvor beantragt, zu ihrem Schutz bei der Befragung, in der intime Details benannt werden könnten, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Taten des Beschuldigten aus Bergneustadt „schockten“ auch den eigenen Bruder

„Ich habe nicht mehr gewusst, wie es weitergehen soll“, gab der Vorsitzende danach eine Äußerung der jungen Frau wieder, die in ihrer Verzweiflung auch überlegt habe, den vier Jahre älteren Bruder des Angeklagten einzuweihen und um Hilfe zu bitten.

Der erklärte im Zeugenstand, dass er eine enge Bindung zu dem Beschuldigten habe, auch wenn dieser häufiger verschlossen sei und viele Aspekte seines Lebens nicht mit ihm geteilt habe, selbst wenn sie im gleichen Zimmer schliefen. Er schilderte weiter, dass die Stimmung in der Familie nach der Wohnungsdurchsuchung im September 2020 „nicht so gut“ gewesen sei. Ihn selbst habe das geschockt. Sein Bruder habe viele Freunde, meist in Männercliquen, und sei in Vereinen aktiv.

Das verwunderte den Vorsitzenden ob der „engen Bindung zu seinem Bruder“. Kaufmann erkannte jedoch an, dass sich der Zeuge in einer „Zwickmühle“ befinde, da er als Familienangehöriger ein Schweigerecht habe. Davon machte die Mutter des Angeklagten Gebrauch, die als Zeugin aussagen sollte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.