Tränen vor Gericht1300 kinderpornografische Bilder – Leverkusener muss hinter Gitter
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Leverkusen – Auf dem Laptop und dem Handy von Thomas S. wurden im März 2017 fast 1300 kinderpornografische Bilder gefunden. Sie zeigen Kinder vom Säuglingsalter bis zu 13 Jahren – eine Schilderung der Darstellungen sorgte schon zu Beginn der Verhandlung im Amtsgericht in Opladen bei den Beteiligten für Übelkeit. Durch die lange Zeit, die Behörden für die Auswertung der Daten benötigt haben, stand das am Freitag aufgenommene Verfahren drei Jahre in der Schwebe.
Bereits zwei Mal vorbestraft
Der 1976 geborene Angeklagte wuchs im Heim auf, kam dann in eine Pflegefamilie. Nicht zum ersten Mal wurde er mit kinderpornografischem Material erwischt – schon zwei Mal musste er dafür Haftstrafen absitzen. Eine erste Therapie sei laut seiner Bewährungshelferin nur „flach und oberflächlich“ gewesen. Seit November 2019 habe sich S. nun einem Therapeuten emotional vollständig geöffnet.
Nach Verlesen der Anklage zögerte S. kurz, zeigte sich dann jedoch einsichtig. Es sei ihm ernst mit der Absicht, sich zu ändern. Er sei oft einsam und in den entsprechenden Foren im Internet habe er soziale Kontakte gefunden. Es sei jedoch nie der Reiz für ihn gewesen, selbst Handlungen zu begehen.
Der Richter bekannte, dass er über ein Detail schockiert gewesen sei: Thomas S. habe Interesse geäußert, per Live-Schaltung dabei zu sein, während ein Mann dessen Tochter im Säuglingsalter missbrauchen würde. Ob der Plan in die Tat umgesetzt wurde, ist unklar. S. sagte, das sei das einzige Mal gewesen, dass er an einer derartigen Sache anonym und im Internet teilnehmen wollte.
Der Therapeut, den Thomas S. nun regelmäßig aufsuche, sei darin erfahren, mit Sexualstraftätern zu arbeiten, berichtete die Bewährungshelferin. Bis zu dieser Therapie habe S. jedoch seine Taten und seine Neigungen lange Zeit bagatellisiert. Der Kraftfahrer passt nachmittags häufig auf die Kinder seiner Freunde auf, die jedoch von den Verurteilungen für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nichts wissen. Im Umgang mit diesen Kindern sei es nie zu den geringsten Vorfällen gekommen.
Immens gefährlich
Diese Kontakte seien dennoch mehr als fragwürdig und bedeuteten eine immense Gefahr des „Tätigwerdens“ – auch wenn Bewährungshelferin und S. selbst nicht glauben, dass er jemals selbst ein Kind missbrauchen werde. Die Sozialprognose – Arbeit, fester Wohnsitz, familiäre Kontakte – falle für ihn trotz allem gut aus. Heute beschränke S. seine Internetaktivität insgesamt auf ein Minimum. Während das Schöffengericht sich beriet, wurde im Saal 5 über die utopische Möglichkeit einer Art „Drogentest“ nachgedacht – es gibt noch keine derartige Datenkontrolle auf Endgeräten.
Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde Thomas S. schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwältin drohte zudem mit Sicherheitsverwahrung im Falle eines erneutem Verstoßes.
Thomas S. verbarg sein Gesicht und weinte. „Es tut mir leid, dass die Therapie so schleppend gelaufen ist“, sagte er am Ende. „Ich habe noch keiner Menschenseele etwas zuleide getan, und ich habe mich noch nicht selbst aufgegeben.“ Das Urteil, so der Richter, solle S. als Auftrag nehmen, das fortzusetzen, was er begonnen habe. Er könne noch in Berufung gehen. Und er wünschte Thomas S. alles Gute.