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Goldkette vom Hals gerissenZülpicher nach Raub zu langer Haftstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Ein Zülpicher ist am Bonner Landgericht zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

Ein 47 Jahre alter Zülpich ist am Bonner Landgericht wegen des Raubs einer Goldkette zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Mit Bewährungsstrafen war dem Serientäter nicht mehr beizukommen: Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Raub und Körperverletzung hat die 3. Große Strafkammer am Bonner Landgericht nun einen Mann aus Zülpich verurteilt. Außerdem muss der Verurteilte einen Entzug beginnen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 47-Jährige einem 70-Jährigen während eines Abendspaziergangs eine Goldkette von Hals gerissen und den Mann dabei verletzt hatte. Der verurteilte Zülpicher ist Analphabet und hat nie eine Schule besucht.

Zülpicher hatte 24 Einträge ins Strafregister

Seit seiner Jugend lebt der Mann offenbar von Gelegenheitskriminalität. Sein Strafregister enthält 24 Einträge, und zum Tatzeitpunkt am 23. Mai dieses Jahres stand er gleich unter dreifacher Bewährung.

Offenbar kannten Täter und Opfer einander flüchtig. Als der nun erneut Verurteilte dem 70-jährigen Senior abends bei einem Spaziergang um den Neffelsee begegnete, fasste er nach Überzeugung des Gerichts spontan den Plan, dem Mann dessen Goldkette zu rauben. Das Schmuckstück habe der drogensüchtige Alkoholiker zu Geld machen wollen.

Kette hatte eine Wert von 800 Euro

Die Kette im Wert von rund 800 Euro hatte für den Beraubten aber auch einen ideellen Wert. Sie war ein Geschenk seiner verstorbenen Frau. Bei dem Raub wurde der Rentner mutmaßlich von einem Schlag mit der Kette verletzt und musste sich sechs Wochen ambulant behandeln lassen.

Dass der Angreifer aber einen Schlagring oder ein anderes gefährliches Werkzeug benutzt hat, wie es zunächst in der Anklage hieß, konnte die Kammer nicht feststellen. Der Verurteilte hatte die Tat gestanden.