Ottmar Voigt geht in den Ruhestand. Obwohl 23 Bewerbungen für die Nachfolge eingingen, schafft die Stadt Zülpich die Beigeordnetenstelle ab.
Änderungen im RathausDer Zülpicher Beigeordnete geht in den Ruhestand
Nach 18 Jahren als Kämmerer, davon acht Jahre auch als Beigeordneter der Stadt Zülpich, wird Ottmar Voigt im Februar 2024 in den Ruhestand gehen. Im September dieses Jahres beschloss der Stadtrat, die Stelle des Beigeordneten neu auszuschreiben. Frühester Dienstbeginn: 1. Januar 2024. Doch daraus wird nun nichts.
In der jüngsten Ratssitzung haben die Ratsmitglieder nämlich beschlossen, das Auswahlverfahren abzubrechen und die Hauptsatzung der Stadt zu ändern. Nach Voigt wird es in Zülpich keinen Beigeordneten mehr geben. In Paragraf 13 heißt es nun: „Beigeordnete werden nicht bestellt.“ Was war passiert?
Bei der Stadt Zülpich gingen 23 Bewerbungen ein
An einem Mangel an Bewerbern oder Bewerberinnen hat es nicht gelegen. Nach Angaben der Stadt sind auf die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle 23 Bewerbungen fristgerecht eingegangen.
Allerdings habe ein Großteil dieser Bewerberinnen und Bewerber eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt. Nur sechs haben laut Stadt „die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Eingangsamt (Land NRW).“ Diese sei aber laut Gemeindeordnung in NRW erforderlich für eine Stelle als Beigeordneter.
Die Stadt Zülpich hält die Bewerber für nicht geeignet
Nun könnte man meinen, dass sechs Bewerber in Zeiten des Fachkräftemangels immer noch eine ganz gute Auswahl bieten. Die Stadt Zülpich sieht das anders. „Die bisherigen beruflichen Tätigkeiten der Bewerber, die die Laufbahnbefähigung besitzen, lassen nicht erwarten, dass sie in der Lage sein werden, die Aufgaben des Amtes mit gutem Erfolg wahrzunehmen“, heißt es in der Beschlussvorlage, der der Rat jetzt zustimmte.
Mit der Änderung der Hauptsatzung kann nun theoretisch jeder zum Allgemeinen Vertreter gewählt werden. Der Entscheidung im Rat seien Gespräche mit allen Fraktionen und dem Einzelratsmitglied Dieter Bus (Die Partei) geführt worden, teilt die Stadt Zülpich auf Nachfrage mit. „Man kam zum Ergebnis, dass im Sinne der Bestenauslese der Bewerberkreis möglichst groß sein sollte“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Auch andere Kommunen im Kreis Euskirchen haben keinen Beigeordneten
Zülpich reiht sich damit in die Mehrheit der Kommunen im Kreis ein. Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim haben alle keinen Beigeordneten, Schleiden und Mechernich hingegen schon.
Euskirchen hat sogar zwei Beigeordnete. Bei etwa 60.000 Einwohnern und 59 Ratsmitgliedern ist Euskirchen aber auch die mit Abstand größte Kommune im Kreis. Weilerswist reiht sich mit rund 16.000 Einwohnern und 30 Ratsmitgliedern von der Größe her im Mittelfeld der Kommunen ein, hat aber auch zwei Beigeordnete.
In Blankenheim ist Bürgermeisterin Jennifer Meuren noch in Elternzeit
Die Ersten Beigeordneten haben in den Städten und Gemeinden (wie die Allgemeinen Vertreter) unter anderem die Aufgabe, den Bürgermeister zu vertreten. Wenn der Verwaltungschef verhindert ist, springen sie ein. Das ist aktuell zum Beispiel in Blankenheim der Fall. Bürgermeisterin Jennifer Meuren ist noch bis Anfang Januar in Elternzeit.
Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, dass der Allgemeine Vertreter ein Beigeordneter sein müsse, teilt die Stadt Zülpich mit. Tatsächlich heißt es in der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen: „Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat den Allgemeinen Vertreter“ (§ 68). Und an andere Stelle wird in der Gemeindeordnung ausgeführt: „Die Zahl der Beigeordneten wird durch die Hauptsatzung festgelegt“ (§ 71).
Wer in Zülpich Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters wird, ist offen
In Zülpich wird es nach Ottmar Voigt nun keinen Beigeordneten mehr geben. Wer allerdings seine Nachfolge als Allgemeiner Vertreter und Kämmerer der Stadt Zülpich antritt, ist nach wie vor unklar.
Im Januar wolle sich der Bürgermeister erneut mit der Politik darüber austauschen, heißt es dazu von der Stadt.
Unterschiede zwischen Kreis und Kommunen
Auch der Landrat des Kreises Euskirchen, Markus Ramers, hat einen Allgemeinen Vertreter: Achim Blindert. Hier müsse man allerdings zwischen Kreis und Kommunen unterscheiden, teilt Kreissprecher Wolfgang Andres auf Nachfrage mit.
Kreisangelegenheiten werden in der Kreisordnung geregelt, nicht in der Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Der Kreistag bestellt widerruflich aus den leitenden hauptamtlichen Beamten/Beamtinnen des Kreises einen Allgemeinen Vertreter/eine Allgemeine Vertreterin des Landrates/der Landrätin“ (§ 47). Die Amtszeit ist nicht befristet.
Rechtlich wäre es auch möglich, statt eines Allgemeinen Vertreters einen Kreisdirektor zu wählen, so Andres. Dieser müsse über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen. Mit Fritz Schumacher und Dr. Christopher Metz hat es laut dem Kreissprecher im Kreis Euskirchen zeitweise schon Kreisdirektoren gegeben.