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Stadtrat entscheidetSteuern und Gebühren in Schleiden sollen massiv angehoben werden

Lesezeit 4 Minuten
Blick auf die Gräber auf einem Friedhof.

Die Friedhofsgebühren in der Stadt Schleiden sollen im kommenden Jahr deutlich angehoben werden.

Aufgrund gestiegener Kosten will die Stadt Schleiden die Friedhofsgebühren deutlich anheben. Auch die Grundsteuern sollen massiv erhöht werden.

Auf massive Gebührenerhöhungen im Friedhofswesen müssen sich die Schleidener einstellen. Die Kosten steigen zum Teil um mehr als das Doppelte. Für ein Reihengrab müssen etwa künftig 4800 Euro bezahlt werden, bislang waren es 2200 Euro. Auch die Hebesätze für die Grundsteuern steigen deutlich. Bei anderen Gebühren sind die Veränderungen nur gering. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstagabend über die Gebührensätze beraten.

„Bislang hatten wir für die Pflege der Friedhöfe Verträge mit Privatpersonen oder Kleingewerbetreibenden abgeschlossen“, erklärt der städtische Beigeordnete Marcel Wolter. Weil die Verträge ausgelaufen seien, habe man die Leistungen neu ausschreiben müssen. „Die Arbeiten mussten als Komplettpaket ausgeschrieben und durften nicht gestückelt werden. Die kleinen Betriebe haben aber nicht die Möglichkeit, die Pflege aller Friedhöfe zu übernehmen“, erläutert Wolter.

Grünflächenpflege als Kostentreiber für die Schleidener Friedhöfe

Der mit Abstand größte Kostentreiber sei nun die Grünflächenpflege mit einer Steigerung von mehr als 300 Prozent. „Wir hatten mit höheren Kosten gerechnet, aber nicht damit, dass der Unterschied so groß ist“, räumt der Beigeordnete ein. Hinzu komme die allgemeine Inflation, die sich über sämtliche Kostenbereiche erstrecke.

Daneben wird laut Stadt jetzt auch die interne Verrechnung der anfallenden Abfallbeseitigungsgebühren in die Kalkulation einbezogen. Bislang seien die Gebühren für die Abfallbehälter auf den städtischen Friedhöfen von der Allgemeinheit getragen worden. Um der rechtlichen Verpflichtung, Kosten verursachungsgerecht abzubilden, nachzukommen, müssten die Ausgaben ab 2025 dem Gebührenhaushalt Friedhöfe zugerechnet werden. Hinzu kommt nach Angaben von Wolter, dass die vor Jahren oder Jahrzehnten bezahlten Grabnutzungsgebühren heute nicht mehr ausreichen, um die steigenden Kosten komplett zu decken.

Kosten der Einebnungen werden künftig vorab berechnet

Eine Änderung gibt es auch bei den Grabeinebnungen, die in Schleiden durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Nutzungsberechtigten des Grabes in Rechnung gestellt. Aufgrund der langen Ruhefristen bei Erdgräbern von 30 Jahren kommt es aber nicht selten vor, dass nach Ablauf eines Grabes der Nutzungsberechtigte zwischenzeitlich ebenfalls verstorben ist. In diesen Fällen gehen die Kosten der Einebnung zulasten aller Friedhofsgebührenzahler. Deshalb sollen ab dem Jahr 2025 die Einebnungskosten bereits im Falle einer Beisetzung oder bei der Verlängerung des Nutzungsrechts vorab fällig werden.

Aus all diesen Gründen steigen die Kosten zum Beispiel für eine Doppelgrabstelle von 2800 auf 6000 und für eine Grabkammer von 1300 auf 2900 Euro. Für eine zu pflegende Urnengrabstätte müssen 1700 statt 900 Euro bezahlt werden.

Auch die Grundsteuer A und B werden deutlich angehoben

Massive Änderungen gibt es auch bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die von 650 auf 1240 Prozent angehoben werden soll. Die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke soll von 735 auf 1100 Prozent steigen. Nur die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 490 Prozent.

„Die Anhebungen sind das Ergebnis der Grundsteuerreform“, sagte Wolter. Die Grundsteuer A sorge bislang für sehr niedrige Einnahmen, weil die Böden schlecht bewertet seien und ein Drittel des Stadtgebiets zum Nationalpark gehöre.

Die Biotonne wird in der Stadt Schleiden teurer, der Restmüll nicht

Auch bei der Biotonne reichen die Einnahmen nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Deshalb werden auch hier die Gebühren angehoben, und zwar bei der 60-Liter-Tonne um zehn auf 65 Euro, bei der 120-Liter-Tonne um 15 auf 90 und bei der 240-Liter-Tonne um 20 auf 135 Euro.

„Beim Biomüll gibt es immer wieder Schwankungen. 2015 beispielsweise mussten für die 60-Liter-Tonne auch schon einmal 80 Euro bezahlt werden“, so Wolter. Schon 2022 und 2023 sei es zu Unterdeckungen in dem Bereich in Höhe von fast 16.000 Euro gekommen, die jetzt verrechnet werden müssten.

Anders sieht es beim Restmüll aus, wo für die Gebührenbedarfsberechnung 2025 Überschüsse aus Vorjahren von knapp 105.000 Euro einbezogen wurden. Ferner steht laut Stadt ein weiterer Überschussbetrag in Höhe von rund 173.000 Euro zur Verfügung, der in den Jahren 2026/2027 verrechnet werden soll. Deshalb bleiben die Gebühren im Bereich Restabfall unverändert.