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JustizGericht in Euskirchen verurteilte mutmaßlichen Grapscher: Nun fiel Berufungsentscheidung

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Mehrere Bücher der Strafprozessordnung stehen auf einem Richterpult.

Nachdem er in Euskirchen verurteilt wurde, ging ein Mann in Berufung.

Weil er eine 16-Jährige in Mechernich angegrapscht haben soll, wurde ein Mann zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt. Er ging in Berufung.

„Du siehst hübsch aus.“ Mit diesem Satz habe ein Mann eine junge Frau 2023 bei einer Karnevalsfeier in Mechernich angesprochen und versucht, ihr einen Kuss zu geben. Doch die 16-Jährige habe von dem als Arzt verkleideten Mann nichts wissen wollen und sich weggedreht. Er aber habe erneut versucht, sie zu küssen und sie zwischen Brust und Hals angefasst.

Verstört eilte die 16-Jährige aus der Halle und erzählte ihrer Schwester von dem Vorfall. Die alarmierte den Sicherheitsdienst. Der wiederum führte den Mann hinaus und rief die Polizei.

Mechernich: Verdächtigter musste Karnevalsfeier verlassen

Der mutmaßliche Grapscher wurde angezeigt und am 8. November vom Amtsgericht Euskirchen nach zweitägiger Verhandlung wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (70 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt. Der Angeklagte, ein selbstständiger IT-Fachmann aus Köln, beteuerte jedoch, die Tat nicht begangen zu haben.

Er ging in Berufung, die nun vor der 8. Kleinen Jugendkammer des Bonner Landgerichts verhandelt wurde. Mit großem Aufwand: Zeugen waren geladen worden, auch der ermittelnde Polizeibeamte. Die junge Frau, die seit der Geschichte unter Schlafstörungen leidet, hatte sich einen Anwalt als Nebenklagevertreter genommen.

Bonner Jugendkammer: Verfahren wird gegen Zahlung eingestellt

Doch die Kammervorsitzende Dr. Anja Johansson regte gleich zu Prozessbeginn an, das Verfahren einzustellen: Es könne für alle Beteiligten belastender werden als das, was am Ende dabei herauskommt.

Die Richterin verwies auf den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung, der einem Gericht die Möglichkeit eröffnet, von einer Strafverfolgung vorläufig abzusehen, wenn die Schwere der Schuld dem nicht entgegenstehe und dem Beschuldigten „Auflagen und Weisungen“ erteilt würden, die geeignet seien, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“.

So geschah es. Der Staatsanwalt nickte bejahend, weil sich die Tat „am ganz unteren Unrechtsrahmen“ bewege. Der Nebenklagevertreter unterstrich „den erzieherischen Effekt“ des Prozesses für den Angeklagten und stimmte ebenso zu wie die Verteidigerin. Ihr Mandant erklärte sich bereit, als Geldauflage 900 Euro an einen Verein zu zahlen, der Opfern sexualisierter Gewalt hilft, und die Kosten der Nebenklage zu übernehmen.