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Bonner LandgerichtEuskirchener bestreitet Missbrauch der Stieftochter

Lesezeit 2 Minuten
Die Türen des Bonner Landgerichts

Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, die 19-jährige Tochter seiner früheren Lebensgefährtin in 14 Fällen missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Im Vorfeld des Verfahrens hatte die Verteidigung des 44-Jährigen noch signalisiert, dass man zu einem Geständnis bereit sei.

„Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe“, sagte der Mann mit der auffälligen Brille dem Richter: Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 44-Jähriger Euskirchener verantworten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, die heute 19-jährige Tochter seiner früheren Lebensgefährtin in 14 Fällen missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Der Aussage des Angeklagten vorausgegangen war der Hinweis des Vorsitzenden Richters, dass ein Geständnis besonders strafmildernd wirken könne, wenn der Angeklagte dem Opfer damit eine Aussage vor Gericht erspare.

Dieser Hinweis kam nicht von ungefähr: Im Vorfeld des Verfahrens hatte die Verteidigung des 44-Jährigen nämlich signalisiert, dass man zu einem Geständnis bereit sei, wenn sich das Gericht im Gegenzug eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe vorstellen könnte.

Darauf mochten sich die Richter der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn aber nicht einlassen. Daher gab es nach der Verlesung der Anklageschrift Abstimmungsbedarf zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt.

Mit milder Strafe kalkuliert

Was dann nach einer kurzen Pause folgte, bedeutete für den Prozess eine überraschende Wende: Mit der eingangs zitierten Aussage ließ der 44-Jährige die Richter wissen, dass er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zugeben könne. Und lieferte direkt auch eine Begründung dafür.

Aufgrund der vielen Indizien, die gegen ihn sprächen, habe er einem Geständnis auf Rat seines Rechtsanwalts zunächst zugestimmt. Dies habe er aber nicht getan, weil es den Tatsachen entspräche, sondern, weil er sich so die größten Chancen ausgerechnet habe, auf freiem Fuß bleiben zu können.

Angeklagter soll für Geschlechtsverkehr gezahlt haben

Wenn allerdings zutreffen sollte, was in der Anklage steht, wäre eine Bewährungsstrafe der Sache wohl auch nicht angemessen: Erstmals im April 2016 – damals war das mutmaßliche Opfer gerade einmal 13 Jahre alt – soll der Stiefvater sich an dem Kind vergangen haben. 13 weitere Vergewaltigungen sollen bis zum August 2020 hinzugekommen sein.

In einem Fall soll der Mann der Minderjährigen auch Geld für den Geschlechtsverkehr gezahlt haben. Wenn der Angeklagte bei seiner Aussage bleibt, wird die heute 19-Jährige im weiteren Prozessverlauf als Zeugin vor der Strafkammer gehört werden müssen.