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GerichtFahrradfahrender Dieseldieb aus Euskirchen ist zu zwei Jahren Haft verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt Gesetzbücher auf dem Richtertisch eines Gerichts.

Vor dem Bonner Landgericht musste sich ein 30-jähriger Euskirchener wegen Tankstellenbetrugs verantworten. (Symbolbild)

Nach dem Urteil konnte der Dieseldieb aus Euskirchen das Gefängnis verlassen und erhält die Chance auf eine Drogentherapie.

Zwei Jahre ohne Bewährung lautet das Urteil. Dennoch hellte sich das Gesicht des gerade wegen Tankstellenbetrugs verurteilten Mannes auf. Denn die 1. Strafkammer des Bonner Landgerichts hatte zugleich den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Daher konnte er nach Monaten die Zelle des Kölner Untersuchungsgefängnisses verlassen und zu seinem Bruder ziehen, der ihm nun ein Obdach gewährt.

Der 30-Jährige war, wie berichtet, im Mai und Juni 2022 mit einem Fahrrad bei Tankstellen in Euskirchen und in Weilerswist vorgefahren, hatte Diesel in mitgebrachte Kanister gefüllt, diese auf Anhänger oder auf den Gepäckträger gepackt und war dann, ohne zu bezahlen, verschwunden – noch ehe das Kassenpersonal bemerkt hatte, was da Unerlaubtes an den Zapfsäulen geschah. Einmal kam der Mann zu Fuß mit zwei Fünf-Liter-Behältern, ließ die volllaufen und spazierte dann davon.

Diesel im Wert von zwischen 20 und 145 Euro gestohlen

Die Tankstellenpächter blieben auf Beträgen zwischen 20 und 145 Euro sitzen. Der der Polizei bekannte Drogensüchtige aus Euskirchen wurde schließlich identifiziert, weil alle Taten von Videokameras aufgezeichnet worden waren.

Die Beute soll der Mann zum vergünstigten Preis unter anderem an Pizzadienste verkauft und sich vom Erlös Drogen besorgt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Fälle des Tankstellenbetruges angeklagt, zudem eine räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Der Mann soll eine Angestellte mit einer Spritze bedroht und dabei gerufen haben: „Ich habe Hepatitis C!“ Einen Kunden, der ihn festhalten wollte, soll er mit der Spritze gestochen haben.

Vor dem Bonner Landgericht fand der Drogenabhängige gnädige Richter

Dieses Opfer aber war nicht zu finden, und die Zeugin wollte sich an die Bedrohung nicht so richtig erinnern, so dass dieser Anklageteil „nur“ als Nötigung eingestuft wurde. Auch in den anderen Punkten fand der Drogenabhängige gnädige Richter. Sie stellten drei Fälle ein, sahen nur einen Betrug als vollendet an und werteten acht als Versuch.

Bei dieser Deutung beruft sich die Kammer auf den Bundesgerichtshof. Der hat 2012 entschieden, dass Tanken, ohne zu bezahlen, an Selbstbedienungstankstellen als versuchter Betrug gilt, wenn der Täter vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeiter nicht bemerkt worden ist. Für den Betrug bedürfe es einer Täuschungshandlung – eine Kamera, die das Geschehen aufnimmt, könne man hingegen nicht täuschen. Trotz des Tatversuchs sah das Gericht keinen Grund, dem Angeklagten mildere Umstände zuzubilligen und verurteilte ihn zu zwei Jahren ohne Bewährung.

Verteidiger Sven Hagen Seipel hatte auf eine ähnliche Strafe plädiert, der Staatsanwalt hatte drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Seipel war mit dem Urteil zufrieden, weil die Kammer den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und so seinem Mandanten die Chance eingeräumt hatte, eine Drogentherapie zu beginnen.