Nach der Flutkatastrophe soll ein Besitzer von Immobilien in Euskirchen zu Unrecht 875.000 Euro Wiederaufbauhilfe kassiert haben.
AnklageMänner sollen an Euskirchener Häusern Flutschäden in Millionenhöhe erfunden haben
In der Flut vom 14./15. Juli 2021 wurden weite Teile der Euskirchener Kernstadt überschwemmt, viele Anlieger waren vom Hochwasser betroffen. Darunter auch ein Besitzer mehrerer Immobilien, der zusammen mit seinem Bruder versucht haben soll, aus der Katastrophe Kapital zu schlagen.
Davon geht die Staatsanwaltschaft Bonn aus. Sie wirft den beiden Männern, 42 und 37 Jahre alt, besonders schweren Subventionsbetrug, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung vor. Insgesamt sollen sie vorgebliche Flutschäden von zwei Millionen Euro geltend gemacht und zu Unrecht 875.000 Euro kassiert haben. Der Prozess findet nach Angaben einer Gerichtssprecherin vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts statt. Er ist noch nicht terminiert.
Zu Recht Wiederaufbauhilfe erhalten, aber weitere Schäden erfunden
Angeklagt sind 16 Fälle, von denen zwei dem einschlägig vorbestraften älteren, die übrigen dem jüngeren Bruder angelastet werden. Er ist auch der Eigentümer der Immobilienfirma. Zwischen dem 27. September 2021 und August 2023 sollen sie bei der zuständigen Bezirksregierung Münster staatliche Entschädigungen für insgesamt zehn Immobilien in Euskirchen und Rheinbach beantragt haben.
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Der 37-Jährige verwaltet und vermietet laut Anklage Mehrfamilienhäuser, von denen einige tatsächlich durch die Flut beschädigt worden waren. Für ihre Wiederherstellung erhielt der Antragsteller zu Recht öffentliche Wiederaufbauhilfe. Darüber hinaus soll er aber weitere Schäden an seinen Häusern, unter anderem in der Annaturmstraße in Euskirchen, erfunden oder den normalen Verschleiß an den Immobilien als Hochwasserfolge ausgewiesen haben.
Staatsanwaltschaft: Angeblich zerstörter Keller existiert nicht
So soll einer der Angeklagten gegenüber der Behörde angegeben haben, in einem seiner Häuser habe das Wasser in zwei bis drei Zentimeter Höhe gestanden. Den Sachschaden habe er auf 600.000 Euro beziffert und eine Sanierungshilfe von 473.000 Euro beantragt. In Wahrheit aber, so die Staatsanwaltschaft, seien auf den bei der Bezirksregierung eingereichten Fotos gar keine Flutschäden abgebildet worden. In einem weiteren Fall sei ein angeblich zerstörter Keller genannt worden, der gar nicht existiert habe.
Die Angaben gegenüber der Bewilligungsbehörde wurden durch zwei Gutachter untermauert, die laut Staatsanwaltschaft von den Angeklagten ausgenutzt worden sein sollen. Sie seien jedoch „nicht Teil des Betrugssystems“. Danach hatte einer der Sachverständigen echte Hochwasserschäden begutachtet; seine Expertise soll anschließend von einem der Brüder manipuliert worden sein, um für weitere Immobilien Subventionen zu erschwindeln.
Der von der Bezirksregierung eingeschaltete zweite Sachverständige soll keine eigenen Messungen vorgenommen, sondern gutgläubig allein anhand der ihm vorgelegten Fotos und nach den Angaben der Angeklagten sein Testat geschrieben haben. Das Regierungspräsidium in Münster schöpfte dennoch Verdacht und erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn.
Die Männer haben sich bisher zu den Vorwürfen nicht eingelassen.