Der ehemalige Krankenhaus-Geschäftsführer muss nicht ins Gefängnis zurück. Er hatte 14 Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Beschwerde abgelehntFrüherer Euskirchener Klinikchef bleibt auf freiem Fuß

In einem Prozess am Landgericht Bonn geht es um Baumaßnahmen der Stiftung Marien-Hospital, die unter anderem das Euskirchener Krankenhaus betreibt.
Copyright: Johannes Bühl
Der frühere Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen, dem in Bonn der Prozess gemacht wird, muss nicht zurück in die Untersuchungshaft. Er war am 18. Februar nach 14 Monaten im Gefängnis auf freien Fuß gesetzt worden. Gegen diese Entscheidung der 18. Großen Strafkammer, vor der er mit zwei anderen Männern angeklagt ist, hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln überprüfte daraufhin den Haftverschonungsbeschluss des Bonner Gerichts und kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet zu verwerfen sei.
Dies teilte am Freitag auf Anfrage OLG-Sprecher Philipp Prietze mit. Die Entscheidung sei endgültig, sagte der Pressedezernent: „Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.“ Der Ex-Krankenhausmanager bleibt also auf freiem Fuß.
Drei Angeklagte sollen Euskirchener Stiftung um 6,6 Millionen Euro geschädigt haben
Die Staatsanwaltschaft legt dem 43-Jährigen sowie dem ehemaligen technischen Leiter (37) des Krankenhauses und einem Bauunternehmer (49) zur Last, die Euskirchener Stiftung um 6,6 Millionen Euro geschädigt zu haben, unter anderem durch Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Zehneinhalb Jahre Haft Landgericht Bonn ahndet Gewalttat in Hennef
- Zivilprozess in Bonn Hündin aus Troisdorf kommt trächtig aus der Tierpension
- Plädoyers Nach Versuch, die eigene Familie zu töten – Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
- Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung Nächster Prozess gegen Ex-Landwirte aus Bornheim
- Brüder verurteilt Hennefer verdienten mit gefälschten Zertifikaten im Monat 10.000 Euro
- Nach fast drei Jahren Freispruch nach Flaschenwurf im Kreispokalspiel in Euskirchen
- Justiz 21-Jähriger drohte in Euskirchen mit Sprengstoffexplosion – Freispruch vor Gericht
In dem Prozess, der im Oktober begonnen hatte, schwieg der Ex-Klinikchef lange Zeit, ehe er im Dezember ein Teilgeständnis ablegte. Daraufhin fasste die Kammer auf Antrag der Verteidigung einen Haftverschonungsbeschluss. Nachdem der Angeklagte eine Reihe von Auflagen erfüllt hatte – unter anderem hinterlegte er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 Euro –, wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Siegburg entlassen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht weiter Fluchtgefahr
Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Beschwerde unter anderem auf das Argument, dass nach wie vor Flucht- und Verdunklungsgefahr bestünden. Die bisherigen Aussagen des 43-Jährigen hätten die Straferwartung nicht deutlich gemindert, sagte der Sprecher der Behörde, Dr. Sebastian Buß, dieser Zeitung. Er habe zwar ein Teilgeständnis abgelegt, das grundsätzlich strafmindernd wirke. Seine Einlassung habe er jedoch erst abgegeben, nachdem seine ebenfalls teilgeständigen Mitangeklagten ihn mit ihren Aussagen schwer belastet hätten.
Ein Fluchtanreiz ergebe sich zudem daraus, dass gegen den Angeklagten ein weiteres Ermittlungsverfahren laufe. Auch diesem Verfahren könne er sich womöglich entziehen, wenn er auf freiem Fuß sei. Außerdem bestehe die Gefahr, dass er Beweismittel manipulieren und auf Zeugen einwirken könnte. Darüber hinaus biete die Tatbeute aus dem laufenden Verfahren einen Fluchtanreiz. „Unserer Auffassung nach hat der Angeklagte zum Verbleib des Geldes falsche Angaben gemacht“, so Buß.
Der Kölner Strafsenat sieht grundsätzlich zwar ebenfalls eine Fluchtgefahr, wie OLG-Sprecher Prietze sagte. Die hinterlegte Kaution entfalte jedoch eine ausreichend fluchthemmende Wirkung.