Zum zweiten Mal muss sich ein Ehepaar aus Bornheim, das einst zu den größten Obst- und Gemüseproduzenten der Region gehörte, vor einer Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.
Steuerhinterziehung und UrkundenfälschungNächster Prozess gegen Ex-Landwirte aus Bornheim

Als Landarbeiter im Mai 2020 ausstehende Löhne forderte, kam sogar die damalige rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru nach Bornheim. Der Betrieb stand da bereits unter Insolvenzverwaltung.
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Gleich zu Beginn des Verfahrens beantragte einer der Anwälte des angeklagten Ehepaars erfolglos den Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Gesundheit seiner Mandantin sei durch die große psychische Belastung gefährdet. Am Aschermittwoch hat nach einer organisatorisch bedingten Verschiebung ein weiteres Verfahren gegen einen Ex-Landwirt und seine Frau begonnen. Die beiden müssen sich wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung vor der 11. Großen Strafkammer verantworten.
Das Verfahren könnte wegen einer möglicherweise umfangreichen Beweisaufnahme länger dauern: Zunächst 17 Sitzungstage bis Ende August hat die Vorsitzende Richterin angesetzt. Dem Ehepaar wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahren 2014 bis 2018 für 48 Erntehelfer keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben und keine Lohnsteuer angemeldet zu haben. Die beiden sollen zur Bewirtschaftung ihres Erdbeer- und Spargelhofs fast nur auf Saisonarbeiter gesetzt haben.
Viele von ihnen sollen aber laut Anklage unter falschen Personalien geführt worden sein. Außerdem – so der Vorwurf – sei oft die maximal zulässige Beschäftigungsdauer überschritten oder die Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung deklariert worden. Seinerzeit waren die Klagen über ausstehenden Lohn und schlechte Unterbringung so laut geworden, dass in den Wirren der Insolvenz 2020 sogar die damalige rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru auf ihre Landsleute im Vorgebirge aufmerksam wurde. Die Ministerin reiste eigens nach Bornheim, um sich ein Bild von der Situation zu machen.
Ehepaar muss rund drei Millionen Euro zurückzahlen
Ende November 2023 waren die Eheleute ebenfalls vor der 11. Großen Strafkammer, seinerzeit allerdings noch unter anderem Vorsitz, wegen vorsätzlichen Bankrotts in 34 und veruntreuender Unterschlagung in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe der Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann wurde zusätzlich noch wegen Betrugs und falscher Versicherung an Eides statt verurteilt. Gesamtschuldnerisch müssen die Eheleute rund 1,68 Millionen Euro zurückzahlen, diese Summe setzte das Gericht seinerzeit als Einziehungsbetrag fest. Der Ehemann muss zusätzlich noch weitere 1,3 Millionen Euro alleine tragen.