Am Bonner Landgericht ist ein Euskirchener wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vor allem der Ort der Plantage ließ die Polizei staunen.
Prozess am LandgerichtEuskirchener wegen Drogenhandels verurteilt
Die Fahnder wurden auf einen anonymen Hinweis hin tätig und am 18. Februar 2021 schlugen sie zu: 72 Marihuanapflanzen stellten sie bei einem heute 35-jährigen Euskirchener sicher. Am Montag ist der Mann nun am Bonner Landgericht wegen Drogenhandels in zwei Fällen, in einem davon mit Waffen, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Der Ort, an dem die Polizisten die illegale Hanfplantage aushoben, dürfte auch für die Drogenfahnder eine Premiere gewesen sein: In einem Keller unter der Doppelgarage seines Einfamilienhauses baute der Lagerarbeiter „im Nebenerwerb“ das Marihuana an. Der Mann schaffte es trotz einer durchaus beachtlichen „Drogenkarriere“, über Jahre hinweg parallel seinem Job bei einer großen Drogeriekette nachzugehen. Nur, dass das Gehalt zum Abbezahlen des Eigenheims und zum gleichzeitigen Drogenkonsum bald nicht mehr ausreichte.
Euskirchen: 35-Jähriger bessert sein Gehalt mit Drogengeschäften auf
So begann der Mann gemeinsam mit einem Arbeitskollegen, sein Gehalt auch durch Verkauf von Drogen aufzubessern. Dennoch hatten sich seine Schulden im Herbst 2020 auf einen Betrag aufsummiert, der ihn unter Zugzwang setzte. So beschloss er, gemeinsam mit dem Kollegen die Plantage aufzubauen. Die Arbeitsteilung sah vor, dass der Hausbesitzer die handwerklichen Arbeiten durchführte, während sein Kollege die notwendige Ausrüstung beschaffte.
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Richterin: „Wie ein Junkie aus dem Bilderbuch“
Als die Fahnder vor der Tür, beziehungsweise dem Garagentor des damals 33-Jährigen standen, konnten sie sich schwer vorstellen, dass der Familienvater parallel noch einer geordneten Arbeit nachging: Er sei bis auf die Knochen abgemagert gewesen und habe gewirkt wie ein Junkie aus dem Bilderbuch, zitierte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung die Ermittler.
Die Verurteilung wegen bewaffneten Handels trug dem vor Gericht geständigen Angeklagten der Besitz eines Klappmessers und eines Samuraischwertes ein. Die Waffen wären zwar nach Ansicht des Gerichts zur Verteidigung der Plantage nicht zu gebrauchen gewesen. Die Entfernung zwischen ihrem Fundort im Haus und der Hanfplantage sprach gegen einen solchen Einsatzzweck. Dafür lagerten aber in der Nähe der Waffen andere Drogen.
Dass die Plantage ausgehoben werden konnte, ist letzten Endes einer Verwechslung geschuldet: Der anonyme Hinweis galt nämlich gar nicht dem nun Verurteilten. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Verurteilten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil des Bonner Landgerichts bereits rechtskräftig.